Untersuchung und Begutachtung von Lebensmitteln
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Lebensmittelproben in der zentralen Probenannahme
Foto: Formkultur
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Sensorische Prüfung von Getränken
Foto: Formkultur
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Präparation eines Feinkostsalats
Foto: Formkultur
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Farbstoffuntersuchung von Süßwaren
Foto: Formkultur
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Autosampler einer Hochleistungsflüssigkeitschromatografie
Foto: LLBB
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) leistet mit seinen Untersuchungen und rechtlichen Beurteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben für Erzeugnisse des gesamten Warenkorbs. Wir untersuchen alle Lebensmittel tierischen und pflanzlichen Ursprungs, alkoholfreie und alkoholische Getränke sowie spezielle Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel - vor allem aus den Ländern Berlin und Brandenburg.
Das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) leistet mit seinen Untersuchungen und rechtlichen Beurteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorgaben für Erzeugnisse des gesamten Warenkorbs. Wir untersuchen alle Lebensmittel tierischen und pflanzlichen Ursprungs, alkoholfreie und alkoholische Getränke sowie spezielle Lebensmittel wie Nahrungsergänzungsmittel - vor allem aus den Ländern Berlin und Brandenburg.
Amtliche Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelsicherheit wird in Deutschland durch ein vernetztes System verschiedener Rechtsvorschriften und Akteure gewährleistet. In erster Linie sind die Lebensmittelunternehmen selbst für die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit und aller anderen gesetzlichen Vorgaben verantwortlich und müssen diese unter anderem durch Eigenkontrollen sicherstellen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert im Sinne einer „Kontrolle der Kontrolle“ die Produktion, die Lagerung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Hierzu entnehmen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer risikoorientiert Lebensmittelproben in Betrieben, bei Importeuren, im Handel sowie in Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die amtlichen Untersuchungen von Lebensmittelproben dienen insbesondere dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz, dem Schutz vor Irreführung und Täuschung, aber auch der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität.
Die Lebensmittelsicherheit wird in Deutschland durch ein vernetztes System verschiedener Rechtsvorschriften und Akteure gewährleistet. In erster Linie sind die Lebensmittelunternehmen selbst für die Einhaltung der Lebensmittelsicherheit und aller anderen gesetzlichen Vorgaben verantwortlich und müssen diese unter anderem durch Eigenkontrollen sicherstellen. Die amtliche Lebensmittelüberwachung kontrolliert im Sinne einer „Kontrolle der Kontrolle“ die Produktion, die Lagerung und das Inverkehrbringen von Lebensmitteln. Hierzu entnehmen die Lebensmittelüberwachungsbehörden der Bundesländer risikoorientiert Lebensmittelproben in Betrieben, bei Importeuren, im Handel sowie in Gaststätten und Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung. Die amtlichen Untersuchungen von Lebensmittelproben dienen insbesondere dem vorbeugenden gesundheitlichen Verbraucherschutz, dem Schutz vor Irreführung und Täuschung, aber auch der Bekämpfung von Lebensmittelkriminalität.
Lebensmittelproben im LLBB
Als amtlich ankerkannte, akkreditierte Einrichtung untersucht das LLBB ausschließlich Proben der amtlichen Überwachungsbehörden insbesondere der Länder Berlin und Brandenburg. Untersuchungsaufträge von privaten Auftraggebern, Herstellern oder Importeuren können nicht angenommen werden, hierfür stehen bundesweit zugelassene Gegenprobensachverständige zur Verfügung. Beschwerden von Verbrauchern können bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde eingereicht werden, die dann ggf. Proben an das LLBB zur Untersuchung sendet.
Als amtlich ankerkannte, akkreditierte Einrichtung untersucht das LLBB ausschließlich Proben der amtlichen Überwachungsbehörden insbesondere der Länder Berlin und Brandenburg. Untersuchungsaufträge von privaten Auftraggebern, Herstellern oder Importeuren können nicht angenommen werden, hierfür stehen bundesweit zugelassene Gegenprobensachverständige zur Verfügung. Beschwerden von Verbrauchern können bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde eingereicht werden, die dann ggf. Proben an das LLBB zur Untersuchung sendet.
Untersuchung und Beurteilung im LLBB
Die von den Lebensmittelüberwachungsbehörden entnommenen Proben werden von uns umfassend untersucht und lebensmittelrechtlich beurteilt.
Zu Beginn wird bei jeder einzelnen Probe der Untersuchungsauftrag geprüft oder risikoorientiert durch Sachverständige festgelegt. Dazu erfolgt meist zunächst eine sensorische Prüfung bezüglich Aussehen, Textur, Geruch und Geschmack durch sensorisch geschulte Mitarbeiter*innen mit spezifischen Kenntnissen über die jeweilige Warengruppe. Sie vergleichen das vorgelegte Erzeugnis mit der berechtigten Verbrauchererwartung und prüfen darüber hinaus die Aufmachung der Verpackung sowie die Kennzeichnung sowohl auf Pflichtangaben als auch bezüglich freiwilliger Angaben. Auf Grundlage dieser Vorprüfung wird risikoorientiert festgelegt, welche Parameter untersucht werden und welche Methoden jeweils zum Einsatz kommen.
Die Untersuchungen sind weit gefächert – von einfachen physikalischen Messungen (z. B. Gewichtsbestimmungen) bis hin zu sehr aufwändigen und komplexen Analyseverfahren (z. B. Bestimmung von Pestizidrückständen, Ermittlung der Gehalte industrieller trans-Fettsäuren (iTFA )). Dazu steht in den beteiligten Fachbereichen ein breites Spektrum physikalisch-chemischer, enzymatischer, chemischer, mikrobiologischer, histologischer, serologischer, immunologischer, molekularbiologischer, mykologischer, parasitologischer sowie rückstandsanalytischer Methoden zur Verfügung.
Nach Abschluss der Untersuchungen erstellen unsere Sachverständigen für jede Probe einen individuellen Befund, in dem eine rechtliche Bewertung der Ergebnisse der Untersuchungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung erfolgt. Hierbei ist je nach Art der Untersuchungen neben der Übereinstimmung des Erzeugnisses mit der Verkehrsauffassung auch die Einhaltung von Höchstmengen (z.B. Pestizidrückstände, Gehalt an Mykotoxinen oder Schwermetallen) sowie die mikrobiologische Beschaffenheit zu beurteilen.
Die Untersuchungsergebnisse mit der rechtlichen Beurteilung werden vom LLBB an die einsendenden Überwachungsbehörden übermittelt, die dann für den weiteren Vollzug zuständig sind. Ein Untersuchungsbefund des LLBB kann bei entsprechender Ergebnislage Grundlage einer europaweiten Schnellwarnung und ggf. eines Rückrufs oder einer Rücknahme sein.
Aufgrund der beständig wachsenden Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, das steigende Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an der Authentizität von Lebensmitteln und der Umsetzung von neuen gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben, ist und bleibt die Untersuchung und Beurteilung der komplexen Matrix „Lebensmittel“ sowohl analytisch als auch rechtlich eine große Herausforderung. Entsprechend arbeiten wir stetig daran, unsere Untersuchungsverfahren zu optimieren und neue Methoden zu entwickeln.
Die von den Lebensmittelüberwachungsbehörden entnommenen Proben werden von uns umfassend untersucht und lebensmittelrechtlich beurteilt.
Zu Beginn wird bei jeder einzelnen Probe der Untersuchungsauftrag geprüft oder risikoorientiert durch Sachverständige festgelegt. Dazu erfolgt meist zunächst eine sensorische Prüfung bezüglich Aussehen, Textur, Geruch und Geschmack durch sensorisch geschulte Mitarbeiter*innen mit spezifischen Kenntnissen über die jeweilige Warengruppe. Sie vergleichen das vorgelegte Erzeugnis mit der berechtigten Verbrauchererwartung und prüfen darüber hinaus die Aufmachung der Verpackung sowie die Kennzeichnung sowohl auf Pflichtangaben als auch bezüglich freiwilliger Angaben. Auf Grundlage dieser Vorprüfung wird risikoorientiert festgelegt, welche Parameter untersucht werden und welche Methoden jeweils zum Einsatz kommen.
Die Untersuchungen sind weit gefächert – von einfachen physikalischen Messungen (z. B. Gewichtsbestimmungen) bis hin zu sehr aufwändigen und komplexen Analyseverfahren (z. B. Bestimmung von Pestizidrückständen, Ermittlung der Gehalte industrieller trans-Fettsäuren (iTFA )). Dazu steht in den beteiligten Fachbereichen ein breites Spektrum physikalisch-chemischer, enzymatischer, chemischer, mikrobiologischer, histologischer, serologischer, immunologischer, molekularbiologischer, mykologischer, parasitologischer sowie rückstandsanalytischer Methoden zur Verfügung.
Nach Abschluss der Untersuchungen erstellen unsere Sachverständigen für jede Probe einen individuellen Befund, in dem eine rechtliche Bewertung der Ergebnisse der Untersuchungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung erfolgt. Hierbei ist je nach Art der Untersuchungen neben der Übereinstimmung des Erzeugnisses mit der Verkehrsauffassung auch die Einhaltung von Höchstmengen (z.B. Pestizidrückstände, Gehalt an Mykotoxinen oder Schwermetallen) sowie die mikrobiologische Beschaffenheit zu beurteilen.
Die Untersuchungsergebnisse mit der rechtlichen Beurteilung werden vom LLBB an die einsendenden Überwachungsbehörden übermittelt, die dann für den weiteren Vollzug zuständig sind. Ein Untersuchungsbefund des LLBB kann bei entsprechender Ergebnislage Grundlage einer europaweiten Schnellwarnung und ggf. eines Rückrufs oder einer Rücknahme sein.
Aufgrund der beständig wachsenden Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, das steigende Interesse der Verbraucherinnen und Verbraucher an der Authentizität von Lebensmitteln und der Umsetzung von neuen gesetzlichen Kennzeichnungsvorgaben, ist und bleibt die Untersuchung und Beurteilung der komplexen Matrix „Lebensmittel“ sowohl analytisch als auch rechtlich eine große Herausforderung. Entsprechend arbeiten wir stetig daran, unsere Untersuchungsverfahren zu optimieren und neue Methoden zu entwickeln.