Untersuchung von gefährlichen Stoffen, Gemischen (Zubereitungen) und Erzeugnissen gemäß Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
Zahlreiche Produkte – wie beispielsweise Farben, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Reinigungsmittel, Spachtelmassen und vieles mehr – sind Stoffgemische im Sinne des Chemikalienrechts und enthalten teilweise gefährliche Stoffe. Im Auftrag der zuständigen Landesbehörden ist das Landeslabor Berlin-Brandenburg federführend für die Untersuchung derartiger Erzeugnisse verantwortlich. Geprüft werden diese insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften aus der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), der Biozidverordnung (BiozidV) und der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sowie weitere Regularien des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts.
Typische Untersuchungsfragestellungen sind beispielsweise
- Duftstoffe / allergene Geruchsstoffe in verschiedenen Erzeugnissen (u. a. Duftöle, Luftverbesserer, e-Liquids)
- Konservierungsstoffe (insbesondere Isothiazolinone) in verschiedenen Erzeugnissen
- Biozidwirkstoffe in Rodentiziden (Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren), Desinfektionsmitteln und Insektiziden
- Cadmium in Kunststoffen
- Methanol in Frostschutzmitteln und Scheibenwaschflüssigkeiten
- Styrol in Spachtelmassen, Polyesterharzen und anderen Gemischen
- Toluol, Benzol, Xylole und leichtflüchtige aliphatische Kohlenwasserstoffe in Sprühfarben, Klebstoffen, Haushaltsbenzinen, Fleckenwasser etc.
- Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in verschiedenen Kunststoff- und Gummierzeugnissen für die breite Öffentlichkeit, wie Haushaltsgeräte, Bereifungen für Räder, Sportgeräte, Werkzeuge etc.
Anders gelagert sind Fragestellungen, bei denen untersucht wird, ob die Gehalte an den deklarierten Wirkstoffen ausreichend sind, um die erwünschte Wirkung des Produkts zu erzielen, beispielsweise bei Desinfektionsmitteln.
Zahlreiche Produkte – wie beispielsweise Farben, Klebstoffe, Dichtungsmassen, Reinigungsmittel, Spachtelmassen und vieles mehr – sind Stoffgemische im Sinne des Chemikalienrechts und enthalten teilweise gefährliche Stoffe. Im Auftrag der zuständigen Landesbehörden ist das Landeslabor Berlin-Brandenburg federführend für die Untersuchung derartiger Erzeugnisse verantwortlich. Geprüft werden diese insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften aus der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP-Verordnung), der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), der Biozidverordnung (BiozidV) und der Europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) sowie weitere Regularien des Chemikalien- und Gefahrstoffrechts.
Typische Untersuchungsfragestellungen sind beispielsweise
- Duftstoffe / allergene Geruchsstoffe in verschiedenen Erzeugnissen (u. a. Duftöle, Luftverbesserer, e-Liquids)
- Konservierungsstoffe (insbesondere Isothiazolinone) in verschiedenen Erzeugnissen
- Biozidwirkstoffe in Rodentiziden (Mittel zur Bekämpfung von Nagetieren), Desinfektionsmitteln und Insektiziden
- Cadmium in Kunststoffen
- Methanol in Frostschutzmitteln und Scheibenwaschflüssigkeiten
- Styrol in Spachtelmassen, Polyesterharzen und anderen Gemischen
- Toluol, Benzol, Xylole und leichtflüchtige aliphatische Kohlenwasserstoffe in Sprühfarben, Klebstoffen, Haushaltsbenzinen, Fleckenwasser etc.
- Polyaromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in verschiedenen Kunststoff- und Gummierzeugnissen für die breite Öffentlichkeit, wie Haushaltsgeräte, Bereifungen für Räder, Sportgeräte, Werkzeuge etc.
Anders gelagert sind Fragestellungen, bei denen untersucht wird, ob die Gehalte an den deklarierten Wirkstoffen ausreichend sind, um die erwünschte Wirkung des Produkts zu erzielen, beispielsweise bei Desinfektionsmitteln.