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Lebensmittel-Histologie

Histologische Untersuchungen am Digitalmikroskop © LLBB

Im Arbeitsbereich Lebensmittelhistologie werden Fleisch und Fleischerzeugnisse auf ihre geweblich-substantielle Zusammensetzung untersucht. Hierzu fertigt das histologische Team, in dem veterinärmedizinisch- und medizinisch-technische Asistent*innen tätig sind, vom Probenmaterial Paraffinschnitte an, die anschließend mit einer speziellen Färbung gefärbt werden. Diese Schnitte werden dann von Tierärzt*innen mikroskopisch untersucht. Die Kenntnisse über die Zell- und Gewebsmorphologie helfen den Tierärzt*innen bei der Beurteilung von Lebensmitteln, die aus tierischen Geweben hergestellt werden.

In der Lebensmitteluntersuchung dient die Histologie zum

  • Nachweis von Tierkörperteilen in Fleischerzeugnissen (Überprüfung der Verwendungsverbote und Nichtverarbeitungsgebote, Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der Rezeptur),
  • Nachweis von Parasiten und Fremdkörpern,
  • Aufdecken von Verfälschungen, Imitaten und Irreführungen und
  • Überprüfen der Verkehrsauffassung (z.B. Feinzerkleinerung bei Produkten aus gewolftem Fleisch oder Nachweis der Verarbeitung bzw. fehlenden Deklaration von Separatorenfleisch).

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Histologische Untersuchungen am Digitalmikroskop © LLBB

Im Arbeitsbereich Lebensmittelhistologie werden Fleisch und Fleischerzeugnisse auf ihre geweblich-substantielle Zusammensetzung untersucht. Hierzu fertigt das histologische Team, in dem veterinärmedizinisch- und medizinisch-technische Asistent*innen tätig sind, vom Probenmaterial Paraffinschnitte an, die anschließend mit einer speziellen Färbung gefärbt werden. Diese Schnitte werden dann von Tierärzt*innen mikroskopisch untersucht. Die Kenntnisse über die Zell- und Gewebsmorphologie helfen den Tierärzt*innen bei der Beurteilung von Lebensmitteln, die aus tierischen Geweben hergestellt werden.

In der Lebensmitteluntersuchung dient die Histologie zum

  • Nachweis von Tierkörperteilen in Fleischerzeugnissen (Überprüfung der Verwendungsverbote und Nichtverarbeitungsgebote, Einhaltung der rechtlichen Vorgaben und der Rezeptur),
  • Nachweis von Parasiten und Fremdkörpern,
  • Aufdecken von Verfälschungen, Imitaten und Irreführungen und
  • Überprüfen der Verkehrsauffassung (z.B. Feinzerkleinerung bei Produkten aus gewolftem Fleisch oder Nachweis der Verarbeitung bzw. fehlenden Deklaration von Separatorenfleisch).

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