Lebensmittelbestrahlung
Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes untersucht das LLBB Lebensmittel hinsichtlich einer Behandlung mit ionisierender Strahlung. Eine derartige Bestrahlung ist in Deutschland nach § 8 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ausschließlich bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Dabei darf jedoch eine durchschnittlich absorbierte Gesamtdosis von 10 Kilogray nicht überschritten werden (vgl. § 1 Lebensmittelbestrahlungsverordnung - LMBestrV). Eine erfolgte Behandlung muss sowohl bei vorverpackten Lebensmitteln als auch bei loser Abgabe kenntlich gemacht werden (§ 3 LMBestrV).
Zur Untersuchung stehen uns die folgenden Verfahren zur Verfügung:
- Photostimulierte Lumineszenz (Screening Verfahren)
- Thermolumineszenz
- Elektronenspinresonanz-Spektroskopie
Mit diesen Methoden sind wir in der Lage, eine Vielzahl an pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln wie beispielsweise Gewürze, Tees, Obst und Gemüse, Nüsse, knochenhaltiges Fleisch, grätenhaltige Fische sowie Krebs- und Weichtiere auf eine etwaige Behandlung mit ionisierender Strahlung zu analysieren.
Im Rahmen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes untersucht das LLBB Lebensmittel hinsichtlich einer Behandlung mit ionisierender Strahlung. Eine derartige Bestrahlung ist in Deutschland nach § 8 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches ausschließlich bei getrockneten aromatischen Kräutern und Gewürzen zulässig. Dabei darf jedoch eine durchschnittlich absorbierte Gesamtdosis von 10 Kilogray nicht überschritten werden (vgl. § 1 Lebensmittelbestrahlungsverordnung - LMBestrV). Eine erfolgte Behandlung muss sowohl bei vorverpackten Lebensmitteln als auch bei loser Abgabe kenntlich gemacht werden (§ 3 LMBestrV).
Zur Untersuchung stehen uns die folgenden Verfahren zur Verfügung:
- Photostimulierte Lumineszenz (Screening Verfahren)
- Thermolumineszenz
- Elektronenspinresonanz-Spektroskopie
Mit diesen Methoden sind wir in der Lage, eine Vielzahl an pflanzlichen und tierischen Lebensmitteln wie beispielsweise Gewürze, Tees, Obst und Gemüse, Nüsse, knochenhaltiges Fleisch, grätenhaltige Fische sowie Krebs- und Weichtiere auf eine etwaige Behandlung mit ionisierender Strahlung zu analysieren.