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Berufspraktikum - Lebensmittelchemiker*in

  • Allgemeine Informationen

    Das LLBB bietet gemäß „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LmChemAPV) vom 25.10.2007“ Praktikumsplätze an.

     Das Praktikum dauert bis zu 12 Monate und findet i.d.R. vom 01. Dezember bis 30. November des Folgejahres statt.

    Auf die berufspraktische Ausbildung können bis zu vier Monate angerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Wissenschaftliche Arbeit zu einem lebensmittelchemischen Thema in einem Hochschulinstitut,
    • Promotion über ein lebensmittelchemisches Thema,
    • Tätigkeit in einem Betrieb der Lebensmittelwirtschaft, einem Handelslabor oder einer Forschungseinrichtung, die mit Lebensmitteln befasst sind,
    • Tätigkeit in einer Überwachungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
    • Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit in einer zuständigen Untersuchungseinrichtung.
    • Sind die Voraussetzungen erfüllt, dauert die berufspraktische Ausbildung acht Monate und findet i.d.R. vom 01. April bis 30. November statt.

    Wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beginnt die berufspraktische Ausbildung mit einem viermonatigen Vorpraktikum, welches im Landeslabor Berlin-Brandenburg, in Betrieben der Lebensmittelherstellung, des Lebensmittelhandels und/oder privatwirtschaftlich organisierten Betrieb der Lebensmitteluntersuchung durchgeführt werden.

    Die einmonatige Hospitation in Lebensmittelüberwachungsbehörden in Berlin und Brandenburg wird im Oktober jeden Jahres durchgeführt.

    Im Monat November finden die Prüfungen statt.

    Das LLBB bietet gemäß „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemiker und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (LmChemAPV) vom 25.10.2007“ Praktikumsplätze an.

     Das Praktikum dauert bis zu 12 Monate und findet i.d.R. vom 01. Dezember bis 30. November des Folgejahres statt.

    Auf die berufspraktische Ausbildung können bis zu vier Monate angerechnet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    • Wissenschaftliche Arbeit zu einem lebensmittelchemischen Thema in einem Hochschulinstitut,
    • Promotion über ein lebensmittelchemisches Thema,
    • Tätigkeit in einem Betrieb der Lebensmittelwirtschaft, einem Handelslabor oder einer Forschungseinrichtung, die mit Lebensmitteln befasst sind,
    • Tätigkeit in einer Überwachungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
    • Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit in einer zuständigen Untersuchungseinrichtung.
    • Sind die Voraussetzungen erfüllt, dauert die berufspraktische Ausbildung acht Monate und findet i.d.R. vom 01. April bis 30. November statt.

    Wenn die vorgenannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind, beginnt die berufspraktische Ausbildung mit einem viermonatigen Vorpraktikum, welches im Landeslabor Berlin-Brandenburg, in Betrieben der Lebensmittelherstellung, des Lebensmittelhandels und/oder privatwirtschaftlich organisierten Betrieb der Lebensmitteluntersuchung durchgeführt werden.

    Die einmonatige Hospitation in Lebensmittelüberwachungsbehörden in Berlin und Brandenburg wird im Oktober jeden Jahres durchgeführt.

    Im Monat November finden die Prüfungen statt.

  • Vergabe der Praktikumsplätze

    Inhaltliches und zeitliches Verfahren zur Vergabe der Praktikumsplätze

    Es werden nur von Interessenten Bewerbungen angenommen, die auch tatsächlich den Ausbildungsplatz annehmen können. Der Wartezeitbonus wird ab dem Einstellungsjahrgang 2019 abgeschafft.

    Bewerber/innen, welche zu Beginn der berufspraktischen Ausbildung, trotz Zusage seitens des LLBB, nicht zur Verfügung stehen, werden im Folgejahr nicht berücksichtigt.

    Entgegennahme der Bewerbungsunterlagen vom 01.08. – 31.08.
    Im September erfolgt ein Eignungstest.

    Auswahlkriterien:

    • Fristgerechtes Vorliegen von vollständigen Bewerbungsunterlagen
    • Note des abgeschlossenen 2. Prüfungsabschnittes inkl. der wissenschaftlichen Arbeit
    • Ergebnis eines Eignungstests
    • Bei gleichem Ranking von mehreren Bewerbern werden soziale Kriterien zur Auswahl herangezogen.


    Vergabe der Praktikumsplätze bis Ende Oktober
    Absagen der nicht berücksichtigten Bewerbungen bis Ende November

    Bewerbungsanschrift:
    Landeslabor Berlin-Brandenburg
    Personalmanagement
    Frau Nancy Schneider
    Rudower Chaussee 39
    12489 Berlin

    oder per E-Mail: Ausbildung@Landeslabor-bbb.de

    Inhaltliches und zeitliches Verfahren zur Vergabe der Praktikumsplätze

    Es werden nur von Interessenten Bewerbungen angenommen, die auch tatsächlich den Ausbildungsplatz annehmen können. Der Wartezeitbonus wird ab dem Einstellungsjahrgang 2019 abgeschafft.

    Bewerber/innen, welche zu Beginn der berufspraktischen Ausbildung, trotz Zusage seitens des LLBB, nicht zur Verfügung stehen, werden im Folgejahr nicht berücksichtigt.

    Entgegennahme der Bewerbungsunterlagen vom 01.08. – 31.08.
    Im September erfolgt ein Eignungstest.

    Auswahlkriterien:

    • Fristgerechtes Vorliegen von vollständigen Bewerbungsunterlagen
    • Note des abgeschlossenen 2. Prüfungsabschnittes inkl. der wissenschaftlichen Arbeit
    • Ergebnis eines Eignungstests
    • Bei gleichem Ranking von mehreren Bewerbern werden soziale Kriterien zur Auswahl herangezogen.


    Vergabe der Praktikumsplätze bis Ende Oktober
    Absagen der nicht berücksichtigten Bewerbungen bis Ende November

    Bewerbungsanschrift:
    Landeslabor Berlin-Brandenburg
    Personalmanagement
    Frau Nancy Schneider
    Rudower Chaussee 39
    12489 Berlin

    oder per E-Mail: Ausbildung@Landeslabor-bbb.de

  • Notwendige Unterlagen

    Notwendige Unterlagen

    • Bewerbungsanschreiben
    • Lebenslauf
    • Aktuelle Kontaktdaten
      • E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur vereinfachten Kommunikation
    • Kopie des Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
      • Alternativ kann auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Prüfung bestanden wurde. Diesem Dokument ist eine aktuelle Notenübersicht beizufügen. Das Zeugnis muss spätestens bei der Einstellung (Ende Oktober/Anfang November) vorgelegt werden.
      • Anerkennung von Abschlüssen anderer Bundesländer durch die zuständige Stelle des Landes Berlin erst nach Aufforderung durch das LLBB
    • Nachweis über anrechenbare Tätigkeiten auf die berufspraktische Ausbildung

    Notwendige Unterlagen

    • Bewerbungsanschreiben
    • Lebenslauf
    • Aktuelle Kontaktdaten
      • E-Mail-Adresse und Telefonnummer zur vereinfachten Kommunikation
    • Kopie des Zeugnisses über den Zweiten Prüfungsabschnitt
      • Alternativ kann auch ein von der Universität ausgestelltes Dokument vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, dass die Prüfung bestanden wurde. Diesem Dokument ist eine aktuelle Notenübersicht beizufügen. Das Zeugnis muss spätestens bei der Einstellung (Ende Oktober/Anfang November) vorgelegt werden.
      • Anerkennung von Abschlüssen anderer Bundesländer durch die zuständige Stelle des Landes Berlin erst nach Aufforderung durch das LLBB
    • Nachweis über anrechenbare Tätigkeiten auf die berufspraktische Ausbildung