Untersuchung und Begutachtung von Kosmetika, Bedarfsgegenständen und Tabakerzeugnissen
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Kunststoffschuhe: zerkleinert und farblich sortiert
Foto: LLBB
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Untersuchung der Nickellässigkeit einer Armbanduhr
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Untersuchung von Tabakerzeugnissen: Abrauchanalytik
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Aufschluss zur Farbstoffuntersuchung von Textilien
Foto: Formkultur
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Kinderkosmetik
Foto: LLBB
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Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt aus Leder
Foto: LLBB
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beinhaltet auch für kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren und Bedarfsgegenstände den gesetzlichen Auftrag, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie vor Täuschung zu schützen. Die Überwachung von Tabakerzeugnissen wird maßgeblich durch das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung geregelt. Kosmetika, Tätowiermittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse werden durch die Lebensmittelüberwachungsämter der Trägerländer überwacht und zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin-Brandenburg gebracht.
Das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) beinhaltet auch für kosmetische Mittel, Mittel zum Tätowieren und Bedarfsgegenstände den gesetzlichen Auftrag, die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahren für die menschliche Gesundheit sowie vor Täuschung zu schützen. Die Überwachung von Tabakerzeugnissen wird maßgeblich durch das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung geregelt. Kosmetika, Tätowiermittel, Bedarfsgegenstände und Tabakerzeugnisse werden durch die Lebensmittelüberwachungsämter der Trägerländer überwacht und zur Untersuchung in das Landeslabor Berlin-Brandenburg gebracht.
Kosmetika
Kosmetische Mittel umfassen eine breite Palette von Produkten z. B. zur Reinigung und Pflege von Haut und Haar, Zähnen und Nägeln sowie Parfüms, Deos und dekorative Kosmetik.
Die Untersuchung und Beurteilung von Kosmetika im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) beginnt – vergleichbar der Vorgehensweise bei Lebensmitteln – mit der Prüfung von Aussehen, Geruch und Beschaffenheit sowie der Prüfung der Kennzeichnung einschließlich der Warnhinweise und Angaben für einen sicheren und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts (z. B. bei Blondierungs- oder Haarfärbemitteln). Darüber hinaus wird die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten (insbesondere Notifizierung gemäß EU-Kosmetikverordnung) überprüft. Je nach Probenart und den zu erwartenden Risiken wird für die meisten Proben ein spezifischer Untersuchungsumfang festgelegt. (Bei speziellen Überwachungs-Programmen wie z. B. bei Proben des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) , Monitoringproben oder dezidierten Vorgaben der Überwachungsbehörden stehen die Untersuchungsparameter bereits fest.)
Kosmetische Mittel werden im LLBB auf verbotene, eingeschränkt zugelassene Stoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter untersucht sowie der mikrobiologische Status festgestellt. Zur Untersuchung gehören auch die Überprüfung der angegebenen Konzentration an wertgebenden Bestandteilen sowie der Richtigkeit von weiteren werbenden Angaben. Für diese Untersuchungen steht im Landeslabor ein breites Spektrum an Untersuchungsmethoden zur Verfügung.
Als Kompetenzzentrum für kosmetische Mittel untersucht und beurteilt das LLBB im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) zusätzlich zu den Proben aus Berlin und Brandenburg auch kosmetische Mittel aus Schleswig-Holstein und Bremen.
Kosmetische Mittel umfassen eine breite Palette von Produkten z. B. zur Reinigung und Pflege von Haut und Haar, Zähnen und Nägeln sowie Parfüms, Deos und dekorative Kosmetik.
Die Untersuchung und Beurteilung von Kosmetika im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) beginnt – vergleichbar der Vorgehensweise bei Lebensmitteln – mit der Prüfung von Aussehen, Geruch und Beschaffenheit sowie der Prüfung der Kennzeichnung einschließlich der Warnhinweise und Angaben für einen sicheren und bestimmungsgemäßen Gebrauch des Produkts (z. B. bei Blondierungs- oder Haarfärbemitteln). Darüber hinaus wird die Einhaltung der gesetzlichen Meldepflichten (insbesondere Notifizierung gemäß EU-Kosmetikverordnung) überprüft. Je nach Probenart und den zu erwartenden Risiken wird für die meisten Proben ein spezifischer Untersuchungsumfang festgelegt. (Bei speziellen Überwachungs-Programmen wie z. B. bei Proben des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) , Monitoringproben oder dezidierten Vorgaben der Überwachungsbehörden stehen die Untersuchungsparameter bereits fest.)
Kosmetische Mittel werden im LLBB auf verbotene, eingeschränkt zugelassene Stoffe, Farbstoffe, Konservierungsstoffe und UV-Filter untersucht sowie der mikrobiologische Status festgestellt. Zur Untersuchung gehören auch die Überprüfung der angegebenen Konzentration an wertgebenden Bestandteilen sowie der Richtigkeit von weiteren werbenden Angaben. Für diese Untersuchungen steht im Landeslabor ein breites Spektrum an Untersuchungsmethoden zur Verfügung.
Als Kompetenzzentrum für kosmetische Mittel untersucht und beurteilt das LLBB im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) zusätzlich zu den Proben aus Berlin und Brandenburg auch kosmetische Mittel aus Schleswig-Holstein und Bremen.
Bedarfsgegenstände
Gegenstände, die alltäglich gebraucht werden, werden als Bedarfsgegenstände bezeichnet. Dazu gehören:
- Lebensmittelkontaktmaterialien wie Geschirr, Besteck und Kochutensilien sowie Verpackungen für Lebensmittel
- Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt z. B. Kleidungsstücke und Schuhe, Schmuck und Bettwäsche, Zahnbürsten und Kämme, Mundstücke für Musikinstrumente
- Spielwaren und Scherzartikel
- Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bedarf und für Lebensmittelkontaktmaterialien
- Imprägnierungsmittel für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt
- Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen
- Verpackungen für kosmetische Mittel
Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) ist das LLBB als Kompetenzzentrum für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt für die Untersuchung und Beurteilung dieser Produkte zuständig. Dafür werden die Produktgruppen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, Spielwaren und Scherzartikel sowie Wasch- und Reinigungsmittel zur Untersuchung und Beurteilung in die NOKO abgegeben.
Auch bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt steht die Prüfung von Aussehen, Geruch und Beschaffenheit sowie die Überprüfung von Kennzeichnung und Warnhinweisen am Beginn der Untersuchung. Es folgen überwiegend produktspezifische Voruntersuchungen, die zu stoffspezifischen Analysen führen. Deren Ergebnisse werden anhand der rechtlichen Vorgaben bewertet.
Zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt gehören beispielsweise:
- die Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerte gesundheitsschädlicher/bedenklicher Substanzen wie z. B polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Azofarbstoffe oder Weichmacher
- die Prüfung auf gesundheitsschädliche, sensibilisierende/allergene Stoffe (z. B. Nickellässigkeit von Gürtelschnallen oder Chrom VI in Leder)
- die Untersuchung auf Rückstände toxikologisch relevanter Stoffe (z. B. Restlösemittel)
- weitere materialspezifische Fragestellungen
Gegenstände, die alltäglich gebraucht werden, werden als Bedarfsgegenstände bezeichnet. Dazu gehören:
- Lebensmittelkontaktmaterialien wie Geschirr, Besteck und Kochutensilien sowie Verpackungen für Lebensmittel
- Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt z. B. Kleidungsstücke und Schuhe, Schmuck und Bettwäsche, Zahnbürsten und Kämme, Mundstücke für Musikinstrumente
- Spielwaren und Scherzartikel
- Reinigungs- und Pflegemittel für den häuslichen Bedarf und für Lebensmittelkontaktmaterialien
- Imprägnierungsmittel für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt
- Mittel und Gegenstände zur Geruchsverbesserung in Räumen
- Verpackungen für kosmetische Mittel
Im Rahmen der Norddeutschen Kooperation (NOKO) ist das LLBB als Kompetenzzentrum für Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt für die Untersuchung und Beurteilung dieser Produkte zuständig. Dafür werden die Produktgruppen Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt, Spielwaren und Scherzartikel sowie Wasch- und Reinigungsmittel zur Untersuchung und Beurteilung in die NOKO abgegeben.
Auch bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt steht die Prüfung von Aussehen, Geruch und Beschaffenheit sowie die Überprüfung von Kennzeichnung und Warnhinweisen am Beginn der Untersuchung. Es folgen überwiegend produktspezifische Voruntersuchungen, die zu stoffspezifischen Analysen führen. Deren Ergebnisse werden anhand der rechtlichen Vorgaben bewertet.
Zur Untersuchung von Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt gehören beispielsweise:
- die Prüfung auf Einhaltung der Grenzwerte gesundheitsschädlicher/bedenklicher Substanzen wie z. B polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Azofarbstoffe oder Weichmacher
- die Prüfung auf gesundheitsschädliche, sensibilisierende/allergene Stoffe (z. B. Nickellässigkeit von Gürtelschnallen oder Chrom VI in Leder)
- die Untersuchung auf Rückstände toxikologisch relevanter Stoffe (z. B. Restlösemittel)
- weitere materialspezifische Fragestellungen
Tabakerzeugnisse
Im Rahmen der Untersuchung von Tabakerzeugnissen werden diese auf zugesetzte Stoffe (Geruchs- und Geschmacksstoffe, Feuchthaltemittel, Konservierungsstoffe) untersucht. Darüber hinaus werden die gemäß den gesetzlichen Mitteilungspflichten im EU-CEG-Portal gemeldeten Angaben z.B. für Zigaretten zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid bzw. der Einhaltung der entsprechenden Höchstmengen überprüft. Hinzu kommt die Überpüfung, ob die Kennzeichnung, Werbeaussagen und die Meldung des Produktes im EU-CEG-Portal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten und E-Liquids sowie pflanzliche Raucherzeugnisse ohne Tabak werden im LLBB ebenfalls gemäß Tabakerzeugnisrecht untersucht.
Im Rahmen der Untersuchung von Tabakerzeugnissen werden diese auf zugesetzte Stoffe (Geruchs- und Geschmacksstoffe, Feuchthaltemittel, Konservierungsstoffe) untersucht. Darüber hinaus werden die gemäß den gesetzlichen Mitteilungspflichten im EU-CEG-Portal gemeldeten Angaben z.B. für Zigaretten zu Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid bzw. der Einhaltung der entsprechenden Höchstmengen überprüft. Hinzu kommt die Überpüfung, ob die Kennzeichnung, Werbeaussagen und die Meldung des Produktes im EU-CEG-Portal den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Verwandte Erzeugnisse wie E-Zigaretten und E-Liquids sowie pflanzliche Raucherzeugnisse ohne Tabak werden im LLBB ebenfalls gemäß Tabakerzeugnisrecht untersucht.