Informationen und Untersuchungsanträge zur Veterinärdiagnostik
Die Tierseuchen- und veterinärmedizinische Diagnostik erfolgt mit Ausnahme der Trichinenuntersuchung ausschließlich am Standort Frankfurt (Oder)! Fragestellungen jeglicher Art die Tierseuchen- und veterinärmedizinische Diagnostik betreffend sind zu richten an die Abteilung III am Standort Frankfurt (Oder). Sofern keine Kontaktperson bekannt ist, an das Sekretariat und gerne auch per Mail an Abteilung3@Landeslabor-bbb.de.
Herausgabe/Bestellung von Blutprobenröhrchen (EDTA und Serum)
Mail: ZPA-FFO@Landeslabor-bbb.de
Tel.: 0335-5217-2119
Die Tierseuchen- und veterinärmedizinische Diagnostik erfolgt mit Ausnahme der Trichinenuntersuchung ausschließlich am Standort Frankfurt (Oder)! Fragestellungen jeglicher Art die Tierseuchen- und veterinärmedizinische Diagnostik betreffend sind zu richten an die Abteilung III am Standort Frankfurt (Oder). Sofern keine Kontaktperson bekannt ist, an das Sekretariat und gerne auch per Mail an Abteilung3@Landeslabor-bbb.de.
Herausgabe/Bestellung von Blutprobenröhrchen (EDTA und Serum)
Mail: ZPA-FFO@Landeslabor-bbb.de
Tel.: 0335-5217-2119
Untersuchungsanträge für veterinärdiagnostische Untersuchungsleistungen
Aktuelle Untersuchungsanträge für veterinärdiagnostische Leistungen des LLBB zum Download
Aktuelle Untersuchungsanträge für veterinärdiagnostische Leistungen des LLBB zum Download
Formulare und Informationen für Jäger
Aktuelle Formulare und Informationen für Jäger zur Einsendung von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und Duncker'schen Muskelegel zum Download
Aktuelle Formulare und Informationen für Jäger zur Einsendung von Proben zur Untersuchung auf Trichinen und Duncker'schen Muskelegel zum Download
Informationen zur Untersuchung von Ohrstanzproben auf BVD-Antigen
Seit dem 01. September 2011 gilt Folgendes für die Befundmitteilung:
- Negative Befunde (es wurde kein BVD-Antigen nachgewiesen) werden ausschließlich auf elektronischem Weg dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) mitgeteilt und von diesem zeitnah an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übergeben. Der Tierhalter kann die entsprechenden Ergebnisse dort einsehen und bei Bedarf die HIT-Auszüge (einzeltier- oder bestandsbezogen) ausdrucken, die dann zur Vorlage bei Verkauf etc. genutzt werden können.
- Die schriftliche Befundmitteilung von ausschließlich negativen BVD-Antigenergebnissen an VLÜA, Tierhalter und Tierarzt entfällt, desgleichen die Vorabmitteilung per Fax.
- Positive BVD-Antigenbefunde werden an den Tierhalter, den einsendenden Tierarzt und die zuständigen Behörden weiterhin schriftlich und elektronisch mitgeteilt.
- Untersuchungseingänge mit zweifelhaftem BVD-Befund oder sonstigen Auffälligkeiten (Probenmaterial, Einsendung, Bearbeitung) werden mit den entsprechenden Vermerken ebenfalls schriftlich und elektronisch an das zuständige VLÜÄ, einsendende Tierärzte und Tierhalter übermittelt.
- Sollte nach einer angemessenen Zeit der BVD-Status der zur Untersuchung eingesandten Ohrstanzproben nicht in der HIT-Datenbank eingetragen sein, wendet sich der Tierhalter zwecks Klärung bitte an das zuständige VLÜA.
- Bei Problemen können Sie sich natürlich auch an die folgenden Kolleginnen und Kollegen im LLBB wenden:
| Herr Dr. Bock | 0335 5217-2161 |
| Frau Dr. Schulze | 0335 5217-2128 |
| Frau Will | 0335 5217-2218 |
Hinweise:
- Voraussetzung für eine korrekte Probenbearbeitung ist, dass der Probeneinsendung ein Untersuchungsantrag mit Angaben zum Tierhalter, der Probenanzahl und korrekter Registriernummer des Betriebes/Betriebsteiles beigefügt ist.
- Ohrstanzen aus verschiedenen Betrieben bzw. Betriebsteilen müssen immer getrennt verpackt mit entsprechenden Untersuchungsanträgen eingesandt werden.
Durch die beschriebene Vorgehensweise bei Befundübermittlung ist für Sie ein schneller, unkomplizierter Zugang zu Ihren Untersuchungsergebnissen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Laborteam des LLBB
Seit dem 01. September 2011 gilt Folgendes für die Befundmitteilung:
- Negative Befunde (es wurde kein BVD-Antigen nachgewiesen) werden ausschließlich auf elektronischem Weg dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) mitgeteilt und von diesem zeitnah an das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT) übergeben. Der Tierhalter kann die entsprechenden Ergebnisse dort einsehen und bei Bedarf die HIT-Auszüge (einzeltier- oder bestandsbezogen) ausdrucken, die dann zur Vorlage bei Verkauf etc. genutzt werden können.
- Die schriftliche Befundmitteilung von ausschließlich negativen BVD-Antigenergebnissen an VLÜA, Tierhalter und Tierarzt entfällt, desgleichen die Vorabmitteilung per Fax.
- Positive BVD-Antigenbefunde werden an den Tierhalter, den einsendenden Tierarzt und die zuständigen Behörden weiterhin schriftlich und elektronisch mitgeteilt.
- Untersuchungseingänge mit zweifelhaftem BVD-Befund oder sonstigen Auffälligkeiten (Probenmaterial, Einsendung, Bearbeitung) werden mit den entsprechenden Vermerken ebenfalls schriftlich und elektronisch an das zuständige VLÜÄ, einsendende Tierärzte und Tierhalter übermittelt.
- Sollte nach einer angemessenen Zeit der BVD-Status der zur Untersuchung eingesandten Ohrstanzproben nicht in der HIT-Datenbank eingetragen sein, wendet sich der Tierhalter zwecks Klärung bitte an das zuständige VLÜA.
- Bei Problemen können Sie sich natürlich auch an die folgenden Kolleginnen und Kollegen im LLBB wenden:
| Herr Dr. Bock | 0335 5217-2161 |
| Frau Dr. Schulze | 0335 5217-2128 |
| Frau Will | 0335 5217-2218 |
Hinweise:
- Voraussetzung für eine korrekte Probenbearbeitung ist, dass der Probeneinsendung ein Untersuchungsantrag mit Angaben zum Tierhalter, der Probenanzahl und korrekter Registriernummer des Betriebes/Betriebsteiles beigefügt ist.
- Ohrstanzen aus verschiedenen Betrieben bzw. Betriebsteilen müssen immer getrennt verpackt mit entsprechenden Untersuchungsanträgen eingesandt werden.
Durch die beschriebene Vorgehensweise bei Befundübermittlung ist für Sie ein schneller, unkomplizierter Zugang zu Ihren Untersuchungsergebnissen möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Laborteam des LLBB
Informationen zur Nutzung von Blutentnahmegefäßen
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg erfolgt die Bearbeitung von Rinderblutproben standardmäßig mit Serum-Monovetten®.
Für einige Untersuchungen zum direkten Virusnachweis (z. B. BTV-Genomnachweis) ist die Einsendung von EDTA-Blut weiterhin zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltbarkeit der EDTA-Röhrchen immer gegeben ist. Das Haltbarkeitsdatum finden Sie auf der 50-er Umverpackung und auf jedem einzelnen Röhrchen, direkt neben der LOT-Nummer.
Für die Einsendung von Schweineblutproben (Haus- und Wildschwein) zur Untersuchung auf ASPV ist die Einsendung von EDTA-Blut zwingend erforderlich.
Herausgabe/Bestellung von Blutprobenröhrchen (EDTA und Serum)
Mail: ZPA-FFO@Landeslabor-bbb.de
Tel.: 0335-5217-2119
Im Landeslabor Berlin-Brandenburg erfolgt die Bearbeitung von Rinderblutproben standardmäßig mit Serum-Monovetten®.
Für einige Untersuchungen zum direkten Virusnachweis (z. B. BTV-Genomnachweis) ist die Einsendung von EDTA-Blut weiterhin zwingend erforderlich. Bitte beachten Sie außerdem, dass die Haltbarkeit der EDTA-Röhrchen immer gegeben ist. Das Haltbarkeitsdatum finden Sie auf der 50-er Umverpackung und auf jedem einzelnen Röhrchen, direkt neben der LOT-Nummer.
Für die Einsendung von Schweineblutproben (Haus- und Wildschwein) zur Untersuchung auf ASPV ist die Einsendung von EDTA-Blut zwingend erforderlich.
Herausgabe/Bestellung von Blutprobenröhrchen (EDTA und Serum)
Mail: ZPA-FFO@Landeslabor-bbb.de
Tel.: 0335-5217-2119