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Untersuchung auf Tierarzneimittelrückstände

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg werden Proben tierischen Ursprungs entlang der gesamten Produktionskette (vom Stall bis auf den Teller) auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht. Pharmakologisch wirksame Stoffe sind Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoffe, die zur Behandlung und Gesunderhaltung von Tieren eingesetzt werden. Dabei gibt es zugelassene Tierarzneimittel, bei denen die Applikationsvorgaben eingehalten werden müssen und verbotene bzw. nicht zugelassene pharmakologisch wirksame Stoffe, die bei lebensmittelliefernden Tieren nicht eingesetzt werden dürfen.

Untersucht werden unterschiedliche Probenmaterialien, die von den Lebensmittelaufsichtsbehörden und Veterinärämtern im Erzeugerbetrieb (Blut, Urin, Tränkwasser oder Futtermittel), im Schlachtbetrieb (Muskulatur, Leber, Blutplasma oder Niere) und im Handel (Fleisch, Leber, Fische, Eier, Milch oder Honig) entnommen werden können.

Die Proben werden homogenisiert, mit geeigneten Lösungsmittelgemischen extrahiert und durch Flüssig-Flüssig-Extraktion oder Festphasenextraktion aufgereinigt. Für die Messung kommt überwiegend die Hochleistungsflüssigchromatographie gekoppelt mit massenselektiver Detektion (HPLC-MSMS) zum Einsatz. Dieses Messprinzip bietet sich aufgrund seiner Empfindlichkeit, Selektivität und Robustheit insbesondere für die meist polaren Tierarzneimittelrückstände an. 

Ziel der Untersuchungen ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz zugelassener Tierarzneimittel zu kontrollieren.

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg werden Proben tierischen Ursprungs entlang der gesamten Produktionskette (vom Stall bis auf den Teller) auf Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe untersucht. Pharmakologisch wirksame Stoffe sind Tierarzneimittel oder Futtermittelzusatzstoffe, die zur Behandlung und Gesunderhaltung von Tieren eingesetzt werden. Dabei gibt es zugelassene Tierarzneimittel, bei denen die Applikationsvorgaben eingehalten werden müssen und verbotene bzw. nicht zugelassene pharmakologisch wirksame Stoffe, die bei lebensmittelliefernden Tieren nicht eingesetzt werden dürfen.

Untersucht werden unterschiedliche Probenmaterialien, die von den Lebensmittelaufsichtsbehörden und Veterinärämtern im Erzeugerbetrieb (Blut, Urin, Tränkwasser oder Futtermittel), im Schlachtbetrieb (Muskulatur, Leber, Blutplasma oder Niere) und im Handel (Fleisch, Leber, Fische, Eier, Milch oder Honig) entnommen werden können.

Die Proben werden homogenisiert, mit geeigneten Lösungsmittelgemischen extrahiert und durch Flüssig-Flüssig-Extraktion oder Festphasenextraktion aufgereinigt. Für die Messung kommt überwiegend die Hochleistungsflüssigchromatographie gekoppelt mit massenselektiver Detektion (HPLC-MSMS) zum Einsatz. Dieses Messprinzip bietet sich aufgrund seiner Empfindlichkeit, Selektivität und Robustheit insbesondere für die meist polaren Tierarzneimittelrückstände an. 

Ziel der Untersuchungen ist es, die illegale Anwendung verbotener oder nicht zugelassener Stoffe aufzudecken und den vorschriftsmäßigen Einsatz zugelassener Tierarzneimittel zu kontrollieren.