Haferdrink, Sojagurt und Co. – eine „alternative“ Produktgruppe im Fokus
Im Jahr 2022 konsumierten täglich bereits 9 % (2020: 5 %) der deutschen Bevölkerung vegane und vegetarische Ersatzprodukte. Die Motive dafür sind vielfältig: Zum einen sind es Neugier sowie Tierschutz- und Umweltgründe, zum anderen steht der Gesundheitsaspekt, insbesondere bei Unverträglichkeiten oder Allergien, im Vordergrund (BMEL 2022). Pflanzliche Alternativen sind daher schon lange kein kurzlebiger Trend mehr und bieten mittlerweile eine große Produktvielfalt. Wo vor zehn Jahren der Markt hauptsächlich mit Hafer- und Sojadrinks bestückt war, werden jetzt auch Drinks u. a. aus Reis, Kokosnuss, Sonnenblumenkernen, Cashew, Mandel, Haselnuss, Buchweizen, Erbsen, Lupinen und Hanf sowie zahlreiche Gemische davon angeboten. Zudem hat auch das Angebot von Alternativen für Sahne, Joghurt, Käse und Butter in den letzten Jahren stark zugenommen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden im LLBB im Jahr 2022 Schwerpunktbereiche für vegane und vegetarische Ersatzprodukte eingerichtet.
Im Jahr 2022 konsumierten täglich bereits 9 % (2020: 5 %) der deutschen Bevölkerung vegane und vegetarische Ersatzprodukte. Die Motive dafür sind vielfältig: Zum einen sind es Neugier sowie Tierschutz- und Umweltgründe, zum anderen steht der Gesundheitsaspekt, insbesondere bei Unverträglichkeiten oder Allergien, im Vordergrund (BMEL 2022). Pflanzliche Alternativen sind daher schon lange kein kurzlebiger Trend mehr und bieten mittlerweile eine große Produktvielfalt. Wo vor zehn Jahren der Markt hauptsächlich mit Hafer- und Sojadrinks bestückt war, werden jetzt auch Drinks u. a. aus Reis, Kokosnuss, Sonnenblumenkernen, Cashew, Mandel, Haselnuss, Buchweizen, Erbsen, Lupinen und Hanf sowie zahlreiche Gemische davon angeboten. Zudem hat auch das Angebot von Alternativen für Sahne, Joghurt, Käse und Butter in den letzten Jahren stark zugenommen. Um dieser Entwicklung Rechnung zu tragen, wurden im LLBB im Jahr 2022 Schwerpunktbereiche für vegane und vegetarische Ersatzprodukte eingerichtet.
51 Pflanzendrinks, 15 Sahne- und 21 Joghurtalternativen sowie vier vegane/vegetarische Käseersatzprodukte wurden 2022 im LLBB untersucht (ein Teil der Proben ist in der Abbildung zu sehen).
51 Pflanzendrinks, 15 Sahne- und 21 Joghurtalternativen sowie vier vegane/vegetarische Käseersatzprodukte wurden 2022 im LLBB untersucht (ein Teil der Proben ist in der Abbildung zu sehen).
An diesen 91 veganen/vegetarischen Ersatzprodukten wurden neben der Sensorik und Kennzeichnungsüberprüfung mehr als 390 Untersuchungen durchgeführt. Dabei lag der Fokus u. a. auf: Vorhandensein von Milcheiweiß, Rückstände (Chlorat/Perchlorat), Schwermetalle, Nährwertzusammensetzung (Fett, Fettsäuren, Zucker, Eiweiß, Salz, Vitamine, Mineralstoffe), Allergene, diverse Zutaten (Theobromin, Vanillin) sowie Mikrobiologie. Sojahaltige Ersatzprodukte wurden zudem auf gentechnische Veränderungen überprüft.
Die Untersuchungen zeigten keine Auffälligkeiten in Bezug auf Sensorik, Mikrobiologie, gentechnisch veränderte Organismen, Vorhandensein von Milcheiweiß sowie von Allergenen. Einer der Hauptgründe für Beanstandungen waren allgemeine Kennzeichnungsmängel. Zum Beispiel wurden bei vier Proben die Angabe zur Bezeichnung und die Nettofüllmenge des Lebensmittels nicht im selben Sichtfeld abgebildet (Art. 13 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)), bei zwei Proben die Reihenfolge der Nährwerte nicht eingehalten (Art. 34 Abs. 1 LMIV i. V. m. Anhang XV LMIV) oder bei einer Probe die Anschrift des Lebensmittelunternehmens unvollständig angegeben (Art. 8 Abs. 1 LMIV). Des Weiteren wurden 16 Proben beanstandet, da Vitamin D zugesetzt worden war, ohne dass eine entsprechende Ausnahmegenehmigung oder Allgemeinverfügung vorlag. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der Zusatz von Vitamin D weiterhin durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 68 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) oder Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB zulassungspflichtig (BVL o. J.).
Die Nährwertkennzeichnung entsprach bei vier Proben nicht den Anforderungen. Die ermittelten Werte waren zweimal bei Vitamin B12 und einmal bei Vitamin D höher und bei mehrfach ungesättigten Fettsäuren niedriger als die deklarierten Werte.
Bei einem Getränk auf Basis von Erbsenprotein wurde im Rahmen der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände ein auffälliger Wert an Chlorat festgestellt. Da in Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen für verarbeitete Lebensmittel derzeit noch keine Rückstandshöchstgehalte festgesetzt sind, konnte hier nur ein entsprechender Hinweis gegeben werden. 2023 sollen die Pflanzenschutzmittelrückstände in den Milchersatzprodukten verstärkt untersucht werden.
Diverse Schwermetalle (z. B. Arsen, Cadmium, Nickel, Blei und Quecksilber) wurden in sieben amtlichen Proben untersucht, auffällig war hier ein erhöhter Nickelwert (> 0,20 mg/kg) in drei untersuchten Proben (Sonnenblumendrink mit Reis, Soja-Hafer-Drink, Haferdrinkkonzentrat). Auch hier gibt es bislang keine auf diese Produktgruppe anwendbaren gesetzlichen Höchstgehalte, sodass es zu keiner Beanstandung gekommen ist.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass 62 % (56 Proben) der im Jahr 2022 im LLBB untersuchten Produkte hinsichtlich der Kennzeichnung und der Zusammensetzung keinen Anlass zur Beanstandung gaben. Allerdings bedeutet dies auch, dass jede dritte Probe (38 %, 35 Proben) nicht in vollem Umfang den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprach. Dabei erfolgten 22 Beanstandungen aufgrund allgemeiner Kennzeichnungsmängel, 16 wegen des unzulässigen Zusatzes von Vitamin D und drei wegen nicht zulässiger nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben.
Literatur:
BMEL (2022): Deutschland, wie es isst – der BMEL-Ernährungsreport 2022. Online unter: www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsreport2022.html, aufgerufen am 26.01.2023
BVL (o. J.): Angereicherte Lebensmittel inkl. Erfrischungsgetränke. Online unter: www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/00_AngereicherteLM/lm_angereicherteLM_node.html, aufgerufen am 01.02.2023
An diesen 91 veganen/vegetarischen Ersatzprodukten wurden neben der Sensorik und Kennzeichnungsüberprüfung mehr als 390 Untersuchungen durchgeführt. Dabei lag der Fokus u. a. auf: Vorhandensein von Milcheiweiß, Rückstände (Chlorat/Perchlorat), Schwermetalle, Nährwertzusammensetzung (Fett, Fettsäuren, Zucker, Eiweiß, Salz, Vitamine, Mineralstoffe), Allergene, diverse Zutaten (Theobromin, Vanillin) sowie Mikrobiologie. Sojahaltige Ersatzprodukte wurden zudem auf gentechnische Veränderungen überprüft.
Die Untersuchungen zeigten keine Auffälligkeiten in Bezug auf Sensorik, Mikrobiologie, gentechnisch veränderte Organismen, Vorhandensein von Milcheiweiß sowie von Allergenen. Einer der Hauptgründe für Beanstandungen waren allgemeine Kennzeichnungsmängel. Zum Beispiel wurden bei vier Proben die Angabe zur Bezeichnung und die Nettofüllmenge des Lebensmittels nicht im selben Sichtfeld abgebildet (Art. 13 Abs. 5 VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV)), bei zwei Proben die Reihenfolge der Nährwerte nicht eingehalten (Art. 34 Abs. 1 LMIV i. V. m. Anhang XV LMIV) oder bei einer Probe die Anschrift des Lebensmittelunternehmens unvollständig angegeben (Art. 8 Abs. 1 LMIV). Des Weiteren wurden 16 Proben beanstandet, da Vitamin D zugesetzt worden war, ohne dass eine entsprechende Ausnahmegenehmigung oder Allgemeinverfügung vorlag. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist der Zusatz von Vitamin D weiterhin durch eine Ausnahmegenehmigung nach § 68 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) oder Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB zulassungspflichtig (BVL o. J.).
Die Nährwertkennzeichnung entsprach bei vier Proben nicht den Anforderungen. Die ermittelten Werte waren zweimal bei Vitamin B12 und einmal bei Vitamin D höher und bei mehrfach ungesättigten Fettsäuren niedriger als die deklarierten Werte.
Bei einem Getränk auf Basis von Erbsenprotein wurde im Rahmen der Untersuchung auf Pflanzenschutzmittelrückstände ein auffälliger Wert an Chlorat festgestellt. Da in Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen für verarbeitete Lebensmittel derzeit noch keine Rückstandshöchstgehalte festgesetzt sind, konnte hier nur ein entsprechender Hinweis gegeben werden. 2023 sollen die Pflanzenschutzmittelrückstände in den Milchersatzprodukten verstärkt untersucht werden.
Diverse Schwermetalle (z. B. Arsen, Cadmium, Nickel, Blei und Quecksilber) wurden in sieben amtlichen Proben untersucht, auffällig war hier ein erhöhter Nickelwert (> 0,20 mg/kg) in drei untersuchten Proben (Sonnenblumendrink mit Reis, Soja-Hafer-Drink, Haferdrinkkonzentrat). Auch hier gibt es bislang keine auf diese Produktgruppe anwendbaren gesetzlichen Höchstgehalte, sodass es zu keiner Beanstandung gekommen ist.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass 62 % (56 Proben) der im Jahr 2022 im LLBB untersuchten Produkte hinsichtlich der Kennzeichnung und der Zusammensetzung keinen Anlass zur Beanstandung gaben. Allerdings bedeutet dies auch, dass jede dritte Probe (38 %, 35 Proben) nicht in vollem Umfang den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprach. Dabei erfolgten 22 Beanstandungen aufgrund allgemeiner Kennzeichnungsmängel, 16 wegen des unzulässigen Zusatzes von Vitamin D und drei wegen nicht zulässiger nährwert- und gesundheitsbezogener Angaben.
Literatur:
BMEL (2022): Deutschland, wie es isst – der BMEL-Ernährungsreport 2022. Online unter: www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsreport2022.html, aufgerufen am 26.01.2023
BVL (o. J.): Angereicherte Lebensmittel inkl. Erfrischungsgetränke. Online unter: www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/00_AngereicherteLM/lm_angereicherteLM_node.html, aufgerufen am 01.02.2023