Toolbar-Menü

Untersuchung von Pflanzenschutzmittelrückständen in Lebens- und Futtermitteln

Pflanzenschutzmittel – dazu zählen Herbizide, Insektizide, Fungizide und weitere Wirkstoffklassen – werden vor allem in der Landwirtschaft gezielt eingesetzt, um Erträge zu sichern und Qualität zu gewährleisten. Nach dem Einsatz können bei unsachgemäßer Anwendung Rückstände in oder auf den Ernteprodukten verbleiben.

Im LLBB werden Lebens- und Futtermittel auf Rückstände von ca. 600 Wirkstoffen, u.a. Glyphosat, Fipronil oder Chlormequat, untersucht. Mit den amtlichen Kontrollen wird die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgehalte und Anwendungsvorschriften kontrolliert.

Die Untersuchungen werden mit akkreditierten Verfahren durchgeführt, wobei moderne Messinstrumente (LC-MS/MS, GC-TOF) besonders selektive  und empfindliche Analysen im Spurenbereich von bis zu einem Nanogramm pro Kilogramm ermöglichen. Methoden wie QuEChERS (Quick, Easy, Cheap, Effective, Rugged, Safe; engl. für: schnell, einfach, kostengünstig, effektiv, robust und sicher) oder ChemElute (Aufreinigung an Diatomeenerde) sorgen für eine effiziente und ressourcenschonende Probenvorbereitung.

Die rechtliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen basiert insbesondere auf der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs. In dieser Verordnung sind Höchstgehalte für eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen festgelegt. Die Höchstgehalte sind je nach Wirkstoff und Erzeugnis unterschiedlich. Zudem sind bei verarbeiteten Produkten Verarbeitungsfaktoren zu berücksichtigen, da sich Rückstände z. B. bei Trocknungsprozessen anreichern können. 

Pflanzenschutzmittel – dazu zählen Herbizide, Insektizide, Fungizide und weitere Wirkstoffklassen – werden vor allem in der Landwirtschaft gezielt eingesetzt, um Erträge zu sichern und Qualität zu gewährleisten. Nach dem Einsatz können bei unsachgemäßer Anwendung Rückstände in oder auf den Ernteprodukten verbleiben.

Im LLBB werden Lebens- und Futtermittel auf Rückstände von ca. 600 Wirkstoffen, u.a. Glyphosat, Fipronil oder Chlormequat, untersucht. Mit den amtlichen Kontrollen wird die Einhaltung der gesetzlichen Höchstgehalte und Anwendungsvorschriften kontrolliert.

Die Untersuchungen werden mit akkreditierten Verfahren durchgeführt, wobei moderne Messinstrumente (LC-MS/MS, GC-TOF) besonders selektive  und empfindliche Analysen im Spurenbereich von bis zu einem Nanogramm pro Kilogramm ermöglichen. Methoden wie QuEChERS (Quick, Easy, Cheap, Effective, Rugged, Safe; engl. für: schnell, einfach, kostengünstig, effektiv, robust und sicher) oder ChemElute (Aufreinigung an Diatomeenerde) sorgen für eine effiziente und ressourcenschonende Probenvorbereitung.

Die rechtliche Bewertung von Pflanzenschutzmittelrückständen basiert insbesondere auf der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs. In dieser Verordnung sind Höchstgehalte für eine Vielzahl von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen festgelegt. Die Höchstgehalte sind je nach Wirkstoff und Erzeugnis unterschiedlich. Zudem sind bei verarbeiteten Produkten Verarbeitungsfaktoren zu berücksichtigen, da sich Rückstände z. B. bei Trocknungsprozessen anreichern können.