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Kosmetik für Kinder - spezielle Produktgruppen genauer unter die Lupe genommen

Glitzernde Kosmetikprodukte sind bei Kindern sehr beliebt Foto: LLBB

Kinder stellen eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe dar. Demnach ist es im Sinne des Verbraucherschutzes, Produkte für Kinder regelmäßig zu kontrollieren. Nachdem das LLBB bereits 2020 einen Schwerpunkt auf die Untersuchung von allgemeiner Kinderkosmetik gelegt hatte, wurden 2022 spezielle Produktgruppen der Kinderkosmetik genauer unter die Lupe genommen. Der Fokus lag dabei auf dekorativer Kinderkosmetik (Mittel zur Beeinflussung des Aussehens) und Kinderkosmetik aus Importshops. 

Im Vergleich zu dekorativer Kosmetik für Erwachsene zeichnen sich die Produkte für Kinder meist durch deutlich buntere Farben und den vermehrten Einsatz von Glitterpartikeln wie Mica, Polyethylenterephthalat oder Butylenterephthalat aus.

Glitzernde Kosmetikprodukte sind bei Kindern sehr beliebt Foto: LLBB

Kinder stellen eine besonders empfindliche Verbrauchergruppe dar. Demnach ist es im Sinne des Verbraucherschutzes, Produkte für Kinder regelmäßig zu kontrollieren. Nachdem das LLBB bereits 2020 einen Schwerpunkt auf die Untersuchung von allgemeiner Kinderkosmetik gelegt hatte, wurden 2022 spezielle Produktgruppen der Kinderkosmetik genauer unter die Lupe genommen. Der Fokus lag dabei auf dekorativer Kinderkosmetik (Mittel zur Beeinflussung des Aussehens) und Kinderkosmetik aus Importshops. 

Im Vergleich zu dekorativer Kosmetik für Erwachsene zeichnen sich die Produkte für Kinder meist durch deutlich buntere Farben und den vermehrten Einsatz von Glitterpartikeln wie Mica, Polyethylenterephthalat oder Butylenterephthalat aus.

Untersuchungsspektrum

Insgesamt wurden im Jahr 2022 982 kosmetische Mittel aus Berlin und Brandenburg im LLBB untersucht. Darunter waren 31 Proben, die in die Gruppe der dekorativen Kinderkosmetik fielen, sowie acht Kinderkosmetikproben aus Importshops.

Bei den Proben aus dem Bereich dekorative Kinderkosmetik handelte es sich häufig um Sets, die u. a. Lidschatten, Lippenstifte und Lipglosse in vielen verschiedenen Farben enthielten (12 Proben). Darüber hinaus wurden auch einzelne Lipglosse bzw. Lippenstifte (10 Proben), Glittergel für die Haare (4 Proben), Tattoogelstifte (2 Proben), Nagellack (2 Proben) sowie Schminkstifte (1 Probe) untersucht. Bei den genannten Proben lag der analytische Fokus vor allem auf der Untersuchung der verwendeten Farbstoffe sowie einer möglichen Verunreinigung des verwendeten Glitters durch Elemente wie z. B. Antimon. Auch das Vorhandensein der verpflichtenden Kennzeichnungselemente (siehe Infoboxen) wurde, wie allgemein für alle kosmetischen Mittel üblich, kontrolliert. Die Überprüfung einer möglichen Verunreinigung des Glitters in dekorativer Kinderkosmetik stellte dabei eines der Untersuchungsthemen des Monitorings 2022 dar.

Aus dem Bereich Kinderkosmetik aus Importshops wurden Produkte zur Glättung von Afrohaaren (5 Proben) sowie Produkte zur Pflege der Haare (3 Proben) analysiert und beurteilt. Entsprechende Haarglättungsmittel bestehen meist aus einem Mehrkomponentensystem (siehe Infobox). In den Komponenten, die für die eigentliche Haarglättung verantwortlich sind, wurde die Konzentration des Bestandteils Calciumhydroxid ermittelt und der pH-Wert bestimmt. Die weiteren Komponenten der Haarglättungsmittel sowie die Produkte zur Pflege der Haare wurden, je nach ihrer Beschaffenheit, beispielsweise auf Farb-, Konservierungs- und Duftstoffe untersucht. Da die Produkte aus Importshops meist aus Drittländern importiert werden, in denen zum Teil andere Kennzeichnungsanforderungen gelten, lag der Fokus hierbei ebenso auf der Überprüfung der in Deutschland geltenden Kennzeichnungsvorschriften.

Insgesamt wurden im Jahr 2022 982 kosmetische Mittel aus Berlin und Brandenburg im LLBB untersucht. Darunter waren 31 Proben, die in die Gruppe der dekorativen Kinderkosmetik fielen, sowie acht Kinderkosmetikproben aus Importshops.

Bei den Proben aus dem Bereich dekorative Kinderkosmetik handelte es sich häufig um Sets, die u. a. Lidschatten, Lippenstifte und Lipglosse in vielen verschiedenen Farben enthielten (12 Proben). Darüber hinaus wurden auch einzelne Lipglosse bzw. Lippenstifte (10 Proben), Glittergel für die Haare (4 Proben), Tattoogelstifte (2 Proben), Nagellack (2 Proben) sowie Schminkstifte (1 Probe) untersucht. Bei den genannten Proben lag der analytische Fokus vor allem auf der Untersuchung der verwendeten Farbstoffe sowie einer möglichen Verunreinigung des verwendeten Glitters durch Elemente wie z. B. Antimon. Auch das Vorhandensein der verpflichtenden Kennzeichnungselemente (siehe Infoboxen) wurde, wie allgemein für alle kosmetischen Mittel üblich, kontrolliert. Die Überprüfung einer möglichen Verunreinigung des Glitters in dekorativer Kinderkosmetik stellte dabei eines der Untersuchungsthemen des Monitorings 2022 dar.

Aus dem Bereich Kinderkosmetik aus Importshops wurden Produkte zur Glättung von Afrohaaren (5 Proben) sowie Produkte zur Pflege der Haare (3 Proben) analysiert und beurteilt. Entsprechende Haarglättungsmittel bestehen meist aus einem Mehrkomponentensystem (siehe Infobox). In den Komponenten, die für die eigentliche Haarglättung verantwortlich sind, wurde die Konzentration des Bestandteils Calciumhydroxid ermittelt und der pH-Wert bestimmt. Die weiteren Komponenten der Haarglättungsmittel sowie die Produkte zur Pflege der Haare wurden, je nach ihrer Beschaffenheit, beispielsweise auf Farb-, Konservierungs- und Duftstoffe untersucht. Da die Produkte aus Importshops meist aus Drittländern importiert werden, in denen zum Teil andere Kennzeichnungsanforderungen gelten, lag der Fokus hierbei ebenso auf der Überprüfung der in Deutschland geltenden Kennzeichnungsvorschriften.

Darstellung der Beanstandungsgründe bei dekorativer Kinderkosmetik und Kinderkosmetik aus Importshops für das Jahr 2022 Diagramm: LLBB / Grafische Gestaltung: unicom-berlin.de

Von allen untersuchten Proben aus dem Bereich dekorative Kinderkosmetik und Kinderkosmetik aus Importshops boten insgesamt 82 % Grund zur Beanstandung (siehe Abb. 1.27). Dabei wurden 67 % aller Proben mehrfach beanstandet. Ein Haarglättungsmittel wurde als nicht sicher beurteilt, da von den verschiedenen Komponenten genau diejenige fehlte, die nach Herstellerangaben für die Neutralisierung der stark alkalischen Wirkkomponente zuständig ist. Darüber hinaus enthielten 18 % aller Proben Stoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten ist. Neben dem Farbstoff Rhodamin handelte es sich häufig um Elemente wie Antimon in Glitterpartikeln. Antimon ist in kosmetischen Mitteln grundsätzlich verboten, wird in minimalen Konzentrationen jedoch geduldet, wenn diese als technisch unvermeidbar gelten und für die menschliche Gesundheit sicher sind. Die als technisch unvermeidbar geltenden Konzentrationen wurden hierbei jedoch teilweise überschritten. 15 % aller Proben wurden als irreführend beanstandet, da die Hersteller beispielsweise damit warben, dass die Produkte „sicher“ oder „nicht giftig“ seien. Kosmetische Mittel müssen in der EU jedoch immer sicher sein, sodass die ausgelobten Eigenschaften als selbstverständlich gelten und für die Erhaltung eines fairen Wettbewerbs in der EU nicht zulässig sind. Kennzeichnungsfehler wiesen insgesamt 76 % aller Proben auf. Die Proben der Kinderkosmetik aus Importshops enthielten zwar meistens alle verpflichtenden Kennzeichnungselemente, jedoch wurden diese selten in deutscher Sprache angegeben. Vor allem bei den Vorsichtsmaßnahmen und Anwendungshinweisen der Haarglättungsmittel ist dies als problematisch anzusehen. Aufgrund der Verwendung von stark alkalischen Reagenzien sind nachteilige Effekte auf die Haare oder die Kopfhaut bei falscher Anwendung nicht auszuschließen und sollten unbedingt vermieden werden. Die Kennzeichnung der dekorativen Kinderkosmetik wies hingegen meist alle verpflichtenden Elemente in deutscher Sprache auf, jedoch fehlten vor allem bei den Sets einzelne oder teilweise auch alle Kennzeichnungselemente auf den Behältnissen der in den Sets enthaltenen Lippenstifte, Lidschatten oder Lipglosse. 23 % aller Proben wiesen zudem keine Notifizierung (Regis­trierung kosmetischer Mittel in einem EU-Portal) auf.

Fazit und Ausblick

Zwar bezieht sich die aufgeführte Untersuchung der dekorativen Kinderkosmetik sowie der Kinderkosmetik aus Importshops auf eine eher geringe Probenzahl, jedoch zeigt besonders die sehr hohe Beanstandungsquote (82 %), wie wichtig es ist, auch speziellere Produktgruppen der Kinderkosmetik genauer unter die Lupe zu nehmen. Besorgniserregend sind dabei vor allem das Vorhandensein von verbotenen Stoffen sowie die nicht korrekte Kennzeichnung von Vorsichtsmaßnahmen, die für eine sichere Anwendung der Produkte entscheidend sind. In Zukunft empfiehlt es sich daher, speziellere Produktgruppen der Kinderkosmetik auch weiterhin schwerpunktmäßig zu untersuchen.

Literatur:

Dias M. (2015): Hair Cosmetics: An Overview. International Journal of Trichology, 2015, Jan-Mar; 7(1): 2-15

Darstellung der Beanstandungsgründe bei dekorativer Kinderkosmetik und Kinderkosmetik aus Importshops für das Jahr 2022 Diagramm: LLBB / Grafische Gestaltung: unicom-berlin.de

Von allen untersuchten Proben aus dem Bereich dekorative Kinderkosmetik und Kinderkosmetik aus Importshops boten insgesamt 82 % Grund zur Beanstandung (siehe Abb. 1.27). Dabei wurden 67 % aller Proben mehrfach beanstandet. Ein Haarglättungsmittel wurde als nicht sicher beurteilt, da von den verschiedenen Komponenten genau diejenige fehlte, die nach Herstellerangaben für die Neutralisierung der stark alkalischen Wirkkomponente zuständig ist. Darüber hinaus enthielten 18 % aller Proben Stoffe, deren Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten ist. Neben dem Farbstoff Rhodamin handelte es sich häufig um Elemente wie Antimon in Glitterpartikeln. Antimon ist in kosmetischen Mitteln grundsätzlich verboten, wird in minimalen Konzentrationen jedoch geduldet, wenn diese als technisch unvermeidbar gelten und für die menschliche Gesundheit sicher sind. Die als technisch unvermeidbar geltenden Konzentrationen wurden hierbei jedoch teilweise überschritten. 15 % aller Proben wurden als irreführend beanstandet, da die Hersteller beispielsweise damit warben, dass die Produkte „sicher“ oder „nicht giftig“ seien. Kosmetische Mittel müssen in der EU jedoch immer sicher sein, sodass die ausgelobten Eigenschaften als selbstverständlich gelten und für die Erhaltung eines fairen Wettbewerbs in der EU nicht zulässig sind. Kennzeichnungsfehler wiesen insgesamt 76 % aller Proben auf. Die Proben der Kinderkosmetik aus Importshops enthielten zwar meistens alle verpflichtenden Kennzeichnungselemente, jedoch wurden diese selten in deutscher Sprache angegeben. Vor allem bei den Vorsichtsmaßnahmen und Anwendungshinweisen der Haarglättungsmittel ist dies als problematisch anzusehen. Aufgrund der Verwendung von stark alkalischen Reagenzien sind nachteilige Effekte auf die Haare oder die Kopfhaut bei falscher Anwendung nicht auszuschließen und sollten unbedingt vermieden werden. Die Kennzeichnung der dekorativen Kinderkosmetik wies hingegen meist alle verpflichtenden Elemente in deutscher Sprache auf, jedoch fehlten vor allem bei den Sets einzelne oder teilweise auch alle Kennzeichnungselemente auf den Behältnissen der in den Sets enthaltenen Lippenstifte, Lidschatten oder Lipglosse. 23 % aller Proben wiesen zudem keine Notifizierung (Regis­trierung kosmetischer Mittel in einem EU-Portal) auf.

Fazit und Ausblick

Zwar bezieht sich die aufgeführte Untersuchung der dekorativen Kinderkosmetik sowie der Kinderkosmetik aus Importshops auf eine eher geringe Probenzahl, jedoch zeigt besonders die sehr hohe Beanstandungsquote (82 %), wie wichtig es ist, auch speziellere Produktgruppen der Kinderkosmetik genauer unter die Lupe zu nehmen. Besorgniserregend sind dabei vor allem das Vorhandensein von verbotenen Stoffen sowie die nicht korrekte Kennzeichnung von Vorsichtsmaßnahmen, die für eine sichere Anwendung der Produkte entscheidend sind. In Zukunft empfiehlt es sich daher, speziellere Produktgruppen der Kinderkosmetik auch weiterhin schwerpunktmäßig zu untersuchen.

Literatur:

Dias M. (2015): Hair Cosmetics: An Overview. International Journal of Trichology, 2015, Jan-Mar; 7(1): 2-15