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Alle Hände voll zu tun: Untersuchungsschwerpunkt Hand- und Nagelkosmetik

Kosmetische Mittel für die Anwendung an Händen und Nägeln sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken und weisen eine große Vielfalt auf. Bestes Beispiel für sehr häufig angewendete Produkte sind Reinigungsprodukte wie Handseifen, die teilweise mehrmals täglich verwendet werden. Insbesondere in den kälteren Wintermonaten sind aber auch Pflegeprodukte wie Handcremes für Viele unverzichtbar. Produkte für dekorative Zwecke, beispielsweise Nagellacke, werden im Allgemeinen nicht so häufig angewendet, sind aber trotzdem in großer Auswahl fester Bestandteil jedes Drogeriesortiments.

Vor diesem Hintergrund hat das LLBB im Jahr 2024 kosmetische Mittel, die speziell für die Anwendung an Händen und Nägeln vorgesehen sind, genauer unter die Lupe genommen.

Kosmetische Mittel für die Anwendung an Händen und Nägeln sind aus dem Alltag kaum mehr wegzudenken und weisen eine große Vielfalt auf. Bestes Beispiel für sehr häufig angewendete Produkte sind Reinigungsprodukte wie Handseifen, die teilweise mehrmals täglich verwendet werden. Insbesondere in den kälteren Wintermonaten sind aber auch Pflegeprodukte wie Handcremes für Viele unverzichtbar. Produkte für dekorative Zwecke, beispielsweise Nagellacke, werden im Allgemeinen nicht so häufig angewendet, sind aber trotzdem in großer Auswahl fester Bestandteil jedes Drogeriesortiments.

Vor diesem Hintergrund hat das LLBB im Jahr 2024 kosmetische Mittel, die speziell für die Anwendung an Händen und Nägeln vorgesehen sind, genauer unter die Lupe genommen.

Untersuchungsspektrum

Untersuchungsspektrum

Von den insgesamt 984 kosmetischen Mitteln, die 2024 im LLBB untersucht wurden, fielen 284 Proben in die Kategorien Hand- und Nagelkosmetik. Der größte Anteil der Proben stammte aus den Produktgruppen Handseifen (59 Proben) und Handcremes (51 Proben). Darüber hinaus wurden Handmasken (18 Proben) und Handwaschpasten (21 Proben) untersucht. Neben Produkten, die für die Anwendung an den gesamten Händen vorgesehen sind, wurden ebenfalls zahlreiche Produkte speziell für die Nägel untersucht. Hierzu zählten neben herkömmlichen Nagellacken (32 Proben) und Nagellackentfernern (30 Proben) auch Nagelhärter (23 Proben), Nagelpflegeprodukte (20 Proben) und Nagelhautentferner (4 Proben) sowie UV-Nagellacke (13 Proben) und Produkte für künstliche Fingernagelsysteme (3 Proben).

Alle kosmetischen Mittel, die am LLBB zur Überprüfung eingeliefert werden, werden routinemäßig einer Sinnes- und einer Kennzeichnungsprüfung unterzogen. Zudem wird bei allen kosmetischen Mittel überprüft, ob eine Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) vorliegt und darin alle verpflichtenden Angaben gemeldet sind. Die weiteren – vor allem physikalisch-chemischen – Untersuchungen sind stark von der Art des kosmetischen Mittels abhängig. Die Reinigungs- und Pflegeprodukte für die Hände sowie auch die Nagelpflegeprodukte wurden vor allem auf Konservierungsstoffe, allergene Duftstoffe und die ausgelobten Pflegestoffe untersucht. Auch die Bestimmung des pH-Werts stellt bei den genannten Produkten eine häufige Untersuchung dar (siehe Infobox). Bei Nagellacken, Nagellackentfernern und Nagelhärtern lag der analytische Schwerpunkt hingegen auf der Untersuchung der enthaltenen Lösemittel und Farbstoffe. Auch bei den UV-Nagellacken erfolgte häufig eine Untersuchung der Farbstoffe. Darüber hinaus wurde bei diesen Produkten der Stoff p-Hydroxyanisol untersucht (siehe Infobox).

Von den insgesamt 984 kosmetischen Mitteln, die 2024 im LLBB untersucht wurden, fielen 284 Proben in die Kategorien Hand- und Nagelkosmetik. Der größte Anteil der Proben stammte aus den Produktgruppen Handseifen (59 Proben) und Handcremes (51 Proben). Darüber hinaus wurden Handmasken (18 Proben) und Handwaschpasten (21 Proben) untersucht. Neben Produkten, die für die Anwendung an den gesamten Händen vorgesehen sind, wurden ebenfalls zahlreiche Produkte speziell für die Nägel untersucht. Hierzu zählten neben herkömmlichen Nagellacken (32 Proben) und Nagellackentfernern (30 Proben) auch Nagelhärter (23 Proben), Nagelpflegeprodukte (20 Proben) und Nagelhautentferner (4 Proben) sowie UV-Nagellacke (13 Proben) und Produkte für künstliche Fingernagelsysteme (3 Proben).

Alle kosmetischen Mittel, die am LLBB zur Überprüfung eingeliefert werden, werden routinemäßig einer Sinnes- und einer Kennzeichnungsprüfung unterzogen. Zudem wird bei allen kosmetischen Mittel überprüft, ob eine Notifizierung im CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) vorliegt und darin alle verpflichtenden Angaben gemeldet sind. Die weiteren – vor allem physikalisch-chemischen – Untersuchungen sind stark von der Art des kosmetischen Mittels abhängig. Die Reinigungs- und Pflegeprodukte für die Hände sowie auch die Nagelpflegeprodukte wurden vor allem auf Konservierungsstoffe, allergene Duftstoffe und die ausgelobten Pflegestoffe untersucht. Auch die Bestimmung des pH-Werts stellt bei den genannten Produkten eine häufige Untersuchung dar (siehe Infobox). Bei Nagellacken, Nagellackentfernern und Nagelhärtern lag der analytische Schwerpunkt hingegen auf der Untersuchung der enthaltenen Lösemittel und Farbstoffe. Auch bei den UV-Nagellacken erfolgte häufig eine Untersuchung der Farbstoffe. Darüber hinaus wurde bei diesen Produkten der Stoff p-Hydroxyanisol untersucht (siehe Infobox).

Festgestellte Mängel

Festgestellte Mängel

Von allen untersuchten Proben aus den Kategorien Hand- und Nagelkosmetik boten insgesamt 33 % Grund zur Beanstandung. Davon wurde ungefähr die Hälfte mehrfach beanstandet. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass keines der 284 untersuchten Produkte als nicht sicher für die menschliche Gesundheit bewertet wurde.

Insgesamt 24 % aller untersuchten Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Besonders häufig wurde hierbei die Liste der Bestandteile beanstandet. Während bei den Nagellacken und Nagelhärtern in vielen Fällen nicht alle enthaltenen Lösemittel deklariert wurden, war bei den festen Seifen meist die Deklaration der Duft- und Farbstoffe fehlerhaft. Auch wurde bei den festen Seifen häufig nicht die korrekte Nomenklatur für die Benennung der Bestandteile verwendet. Als irreführend wurden 11 % aller untersuchten Proben beanstandet. Einzelne Produkte wurden beispielsweise mit Angaben beworben, die als selbstverständlich einzuordnen und für die Erhaltung eines fairen Wettbewerbs in der EU nicht zulässig sind. Besonders häufig wurden jedoch die UV-Nagellacke als irreführend beanstandet, da viele Hersteller und Firmen damit werben, dass diese Produkte auch zu Hause angewendet werden können. Dies entspricht jedoch nicht dem EU-Kosmetikrecht (siehe Infobox). Eine fehlende bzw. fehlerhafte Notifizierung (CPNP) führte bei 10 % der untersuchten Proben zu einer Beanstandung. Stoffliche Mängel wurden bei 6 % aller Proben festgestellt. Zwei Handwaschpasten mit Kaolin wiesen Bleigehalte oberhalb der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Orientierungswerte für die technische Unvermeidbarkeit an Schwermetallen auf. Bei einem Nagellack mit Glitter wurde hingegen der Orientierungswert für Antimon überschritten. Ein weiterer Nagellack enthielt den verbotenen Farbstoff Rhodamin B. Die hinsichtlich der stofflichen Beschaffenheit am häufigsten beanstandete Produktgruppe waren die UV-Nagellacke. Hier wurde bei allen untersuchten Proben der Stoff p-Hydroxyanisol nachgewiesen, der jedoch nur in künstlichen Fingernagelsystemen für die gewerbliche Anwendung erlaubt ist. Das LLBB vertritt die Auffassung, dass es sich bei UV-Nagellacken nicht um künstliche Fingernagelsysteme handelt, da sie den herkömmlichen Nagellacken ähneln und lediglich eine erhöhte Haltbarkeit auf den Nägeln aufweisen. Das Vorhandensein von p-Hydroanisol in UV-Nagellacken wurde vom LLBB folglich beanstandet. Dies war bei allen untersuchten UV-Nagellacken der Fall (siehe Infobox).

Von allen untersuchten Proben aus den Kategorien Hand- und Nagelkosmetik boten insgesamt 33 % Grund zur Beanstandung. Davon wurde ungefähr die Hälfte mehrfach beanstandet. Positiv hervorzuheben ist jedoch, dass keines der 284 untersuchten Produkte als nicht sicher für die menschliche Gesundheit bewertet wurde.

Insgesamt 24 % aller untersuchten Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf. Besonders häufig wurde hierbei die Liste der Bestandteile beanstandet. Während bei den Nagellacken und Nagelhärtern in vielen Fällen nicht alle enthaltenen Lösemittel deklariert wurden, war bei den festen Seifen meist die Deklaration der Duft- und Farbstoffe fehlerhaft. Auch wurde bei den festen Seifen häufig nicht die korrekte Nomenklatur für die Benennung der Bestandteile verwendet. Als irreführend wurden 11 % aller untersuchten Proben beanstandet. Einzelne Produkte wurden beispielsweise mit Angaben beworben, die als selbstverständlich einzuordnen und für die Erhaltung eines fairen Wettbewerbs in der EU nicht zulässig sind. Besonders häufig wurden jedoch die UV-Nagellacke als irreführend beanstandet, da viele Hersteller und Firmen damit werben, dass diese Produkte auch zu Hause angewendet werden können. Dies entspricht jedoch nicht dem EU-Kosmetikrecht (siehe Infobox). Eine fehlende bzw. fehlerhafte Notifizierung (CPNP) führte bei 10 % der untersuchten Proben zu einer Beanstandung. Stoffliche Mängel wurden bei 6 % aller Proben festgestellt. Zwei Handwaschpasten mit Kaolin wiesen Bleigehalte oberhalb der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten Orientierungswerte für die technische Unvermeidbarkeit an Schwermetallen auf. Bei einem Nagellack mit Glitter wurde hingegen der Orientierungswert für Antimon überschritten. Ein weiterer Nagellack enthielt den verbotenen Farbstoff Rhodamin B. Die hinsichtlich der stofflichen Beschaffenheit am häufigsten beanstandete Produktgruppe waren die UV-Nagellacke. Hier wurde bei allen untersuchten Proben der Stoff p-Hydroxyanisol nachgewiesen, der jedoch nur in künstlichen Fingernagelsystemen für die gewerbliche Anwendung erlaubt ist. Das LLBB vertritt die Auffassung, dass es sich bei UV-Nagellacken nicht um künstliche Fingernagelsysteme handelt, da sie den herkömmlichen Nagellacken ähneln und lediglich eine erhöhte Haltbarkeit auf den Nägeln aufweisen. Das Vorhandensein von p-Hydroanisol in UV-Nagellacken wurde vom LLBB folglich beanstandet. Dies war bei allen untersuchten UV-Nagellacken der Fall (siehe Infobox).

Fazit und Ausblick

Fazit und Ausblick

Das Ergebnis des Projekts „Hand- und Nagelkosmetik“ war für die meisten Produktgruppen erfreulich positiv. So wurden beispielsweise bei den Flüssigseifen, Handmasken und Nagelpflegeprodukten nur wenige Proben beanstandet und wenn, dann meist nur aufgrund von Kennzeichnungsmängeln. Andere Produktgruppen hingegen wiesen deutlich höhere Beanstandungsquoten auf. Hierzu zählten vor allem die festen Seifen und die Nagellacke. Die prozentual betrachtet am häufigsten beanstandete Produktgruppe waren, wie bereits zuvor beschrieben, die UV-Nagellacke. Hierbei wurden alle untersuchten Proben aufgrund der stofflichen Beschaffenheit, etwa zwei Drittel aufgrund von Kennzeichnungsmängeln und etwa die Hälfte wegen irreführender Angaben beanstandet.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Ergebnisse der einzelnen Produktgruppen so vielfältig sind wie die Hand- und Nagelkosmetik selbst. Auch in Zukunft wird das LLBB diese Produktgruppen deshalb in regelmäßigen Abständen weiterhin genauer unter die Lupe nehmen.

Das Ergebnis des Projekts „Hand- und Nagelkosmetik“ war für die meisten Produktgruppen erfreulich positiv. So wurden beispielsweise bei den Flüssigseifen, Handmasken und Nagelpflegeprodukten nur wenige Proben beanstandet und wenn, dann meist nur aufgrund von Kennzeichnungsmängeln. Andere Produktgruppen hingegen wiesen deutlich höhere Beanstandungsquoten auf. Hierzu zählten vor allem die festen Seifen und die Nagellacke. Die prozentual betrachtet am häufigsten beanstandete Produktgruppe waren, wie bereits zuvor beschrieben, die UV-Nagellacke. Hierbei wurden alle untersuchten Proben aufgrund der stofflichen Beschaffenheit, etwa zwei Drittel aufgrund von Kennzeichnungsmängeln und etwa die Hälfte wegen irreführender Angaben beanstandet.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Ergebnisse der einzelnen Produktgruppen so vielfältig sind wie die Hand- und Nagelkosmetik selbst. Auch in Zukunft wird das LLBB diese Produktgruppen deshalb in regelmäßigen Abständen weiterhin genauer unter die Lupe nehmen.

Literatur

Literatur

Lebensmittelchemische Gesellschaft – Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker – Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel: Datenblätter zur Bewertung der Wirksamkeit von Wirkstoffen in kosmetischen Mitteln, Angaben zum pH-Wert bei kosmetischen Mitteln, 
www.gdch.de/netzwerk-strukturen/fachstrukturen/
lebensmittelchemische-gesellschaft/arbeitsgruppen/kosmetische-
mittel.html

BVL – Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen veröffentlicht (2016), www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/2016/2016_07_11_
vermeidbare_Gehalte_Schwermetallen.html, abgerufen am 27.02.2025

BVL – Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit: Technically avoidable heavy metal contents in cosmetic 
products (2016), link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1044-2

Lebensmittelchemische Gesellschaft – Fachgruppe in der Gesellschaft Deutscher Chemiker – Arbeitsgruppe Kosmetische Mittel: Datenblätter zur Bewertung der Wirksamkeit von Wirkstoffen in kosmetischen Mitteln, Angaben zum pH-Wert bei kosmetischen Mitteln, 
www.gdch.de/netzwerk-strukturen/fachstrukturen/
lebensmittelchemische-gesellschaft/arbeitsgruppen/kosmetische-
mittel.html

BVL – Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Technisch vermeidbare Gehalte an Schwermetallen in kosmetischen Erzeugnissen veröffentlicht (2016), www.bvl.bund.de/SharedDocs/Fachmeldungen/01_lebensmittel/2016/2016_07_11_
vermeidbare_Gehalte_Schwermetallen.html, abgerufen am 27.02.2025

BVL – Bundesinstitut für Verbraucherschutz und Lebensmittel­sicherheit: Technically avoidable heavy metal contents in cosmetic 
products (2016), link.springer.com/article/10.1007/s00003-016-1044-2