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Erfreulich unbelastet: Kinderschmuck aus Metall und Kinderuhren

Das Angebot an Kinderschmuck und Kinderuhren ist fast so vielseitig wie entsprechende Angebote für Erwachsene. Kinder entwickeln aber erst im Lauf der Zeit die voll funktionsfähige Barriereschicht der Haut: Kinderhaut ist weicher und „durchlässiger“ für unerwünschte Stoffe. Das Angebot für Kinder sollte diesem Umstand Rechnung tragen.

Im LLBB wurden daher Kinderuhren und Kinderschmuck aus Metall untersucht, die möglicherweise Nickel abgeben: Ringe, Hals- und Fußkettchen sowie Uhren mit Metallboden – insgesamt 25 Proben. Parallel dazu wurde in diesen Proben nach Schwermetallen wie Blei und Cadmium gefahndet. Kunststoffarmbänder der Uhren wurden auf verbotene Weichmacher bzw. Textilarmbänder auf verbotene Azofarbstoffe geprüft.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, wird Metallschmuck im ersten Untersuchungsschritt immer mittels Röntgenfluoreszenz auf seine Zusammensetzung untersucht. Dabei werden unter anderem auch kleinteilige Stellen wie Verbindungslote, Übergangsringe, Abschlüsse und Fassungen analysiert. Die weitere Analytik richtet sich danach aus, ob und welche auffälligen Untersuchungsergebnissen sich daraus ergeben haben.

Das Angebot an Kinderschmuck und Kinderuhren ist fast so vielseitig wie entsprechende Angebote für Erwachsene. Kinder entwickeln aber erst im Lauf der Zeit die voll funktionsfähige Barriereschicht der Haut: Kinderhaut ist weicher und „durchlässiger“ für unerwünschte Stoffe. Das Angebot für Kinder sollte diesem Umstand Rechnung tragen.

Im LLBB wurden daher Kinderuhren und Kinderschmuck aus Metall untersucht, die möglicherweise Nickel abgeben: Ringe, Hals- und Fußkettchen sowie Uhren mit Metallboden – insgesamt 25 Proben. Parallel dazu wurde in diesen Proben nach Schwermetallen wie Blei und Cadmium gefahndet. Kunststoffarmbänder der Uhren wurden auf verbotene Weichmacher bzw. Textilarmbänder auf verbotene Azofarbstoffe geprüft.

Um sich einen Überblick zu verschaffen, wird Metallschmuck im ersten Untersuchungsschritt immer mittels Röntgenfluoreszenz auf seine Zusammensetzung untersucht. Dabei werden unter anderem auch kleinteilige Stellen wie Verbindungslote, Übergangsringe, Abschlüsse und Fassungen analysiert. Die weitere Analytik richtet sich danach aus, ob und welche auffälligen Untersuchungsergebnissen sich daraus ergeben haben.

Nickel, Blei und Cadmium

Nickel, Blei und Cadmium

Nickel ist ein immunsensibilisierendes Agens, wobei die eigentliche Sensibilisierung oft durch nickelhaltige Ohrstecker oder Piercingstifte ausgelöst wird. Eine damit erworbene Nickelallergie zeigt sich anschließend bei Hautkontakt mit Schmuck und anderen Nickel abgebenden Gegenständen und/oder auch in Form von Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Die 25 Proben Kinderschmuck und -uhren wurden mit insgesamt 55 Teilproben kleinteilig auf Nickel analysiert. Alle Grenzwerte für die Nickelabgabe wurden eingehalten. Bis auf zwei Proben, die wegen einer fehlenden Herstellerangabe auffällig waren, wurden alle Kennzeichnungsvorschriften für die untersuchten Proben erfüllt. Die im LLBB untersuchten Stichproben von Kinderuhren und Kinderschmuck geben keinen Anlass zur Sorge, eine Nickelallergie zu erwerben oder eine bereits bestehende Nickelallergie zu verstärken.

Blei und Cadmium sind besonders toxische Schwermetalle. Beide Elemente dürfen gemäß europaweitem Gefahrstoffrecht nur in geringen Anteilen in Schmuck und schmückenden Accessoires wie Haarschmuck oder Manschettenknöpfen enthalten sein (Blei maximal 0,05 % bzw. Cadmium 0,01 % in jedem einzelnen Bestandteil des Gegenstands).

Nicht nur ein direkter Körperkontakt von Blei und Cadmium ist toxikologisch relevant, sondern auch deren Eintrag in die Umwelt, wenn die entsprechenden Gegenstände entsorgt werden. Daher ist die Verwendung von Blei und Cadmium bei der Herstellung und Bearbeitung von Produkten europaweit verboten worden und nur noch in wenigen – zum Beispiel sicherheitstechnisch notwendigen – Bereichen zulässig.

Die gute Nachricht: In dem 2024 im LLBB untersuchten Kinderschmuck und den Kinderuhren wurden weder Blei noch Cadmium nachgewiesen.

Nickel ist ein immunsensibilisierendes Agens, wobei die eigentliche Sensibilisierung oft durch nickelhaltige Ohrstecker oder Piercingstifte ausgelöst wird. Eine damit erworbene Nickelallergie zeigt sich anschließend bei Hautkontakt mit Schmuck und anderen Nickel abgebenden Gegenständen und/oder auch in Form von Nahrungsmittelunverträglichkeiten.

Die 25 Proben Kinderschmuck und -uhren wurden mit insgesamt 55 Teilproben kleinteilig auf Nickel analysiert. Alle Grenzwerte für die Nickelabgabe wurden eingehalten. Bis auf zwei Proben, die wegen einer fehlenden Herstellerangabe auffällig waren, wurden alle Kennzeichnungsvorschriften für die untersuchten Proben erfüllt. Die im LLBB untersuchten Stichproben von Kinderuhren und Kinderschmuck geben keinen Anlass zur Sorge, eine Nickelallergie zu erwerben oder eine bereits bestehende Nickelallergie zu verstärken.

Blei und Cadmium sind besonders toxische Schwermetalle. Beide Elemente dürfen gemäß europaweitem Gefahrstoffrecht nur in geringen Anteilen in Schmuck und schmückenden Accessoires wie Haarschmuck oder Manschettenknöpfen enthalten sein (Blei maximal 0,05 % bzw. Cadmium 0,01 % in jedem einzelnen Bestandteil des Gegenstands).

Nicht nur ein direkter Körperkontakt von Blei und Cadmium ist toxikologisch relevant, sondern auch deren Eintrag in die Umwelt, wenn die entsprechenden Gegenstände entsorgt werden. Daher ist die Verwendung von Blei und Cadmium bei der Herstellung und Bearbeitung von Produkten europaweit verboten worden und nur noch in wenigen – zum Beispiel sicherheitstechnisch notwendigen – Bereichen zulässig.

Die gute Nachricht: In dem 2024 im LLBB untersuchten Kinderschmuck und den Kinderuhren wurden weder Blei noch Cadmium nachgewiesen.

Weichmacher

Weichmacher

Bestimmte (kurzkettige) Phthalsäureester sind aufgrund ihrer endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften ebenfalls europaweit gemäß Gefahrstoffrecht verboten: In sämtlichen Produkten dürfen inzwischen nicht mehr als 0,1 % dieser Ester enthalten sein.

Die Armbänder der neun eingelieferten Kinderuhren sowie der Boden eines Uhrengehäuses wurden zunächst mittels Infrarotspektroskopie untersucht. In vier Armbändern und dem Gehäuseboden aus Polyvinylchlorid (PVC) wurden keine verbotenen Phthalsäureester nachgewiesen. Vier weitere Armbänder bestanden aus Silikon, einem weichen Kunststoff, der nicht durch Weichmacher biegsam gemacht werden muss.

Bestimmte (kurzkettige) Phthalsäureester sind aufgrund ihrer endokrin (hormonell) wirksamen Eigenschaften ebenfalls europaweit gemäß Gefahrstoffrecht verboten: In sämtlichen Produkten dürfen inzwischen nicht mehr als 0,1 % dieser Ester enthalten sein.

Die Armbänder der neun eingelieferten Kinderuhren sowie der Boden eines Uhrengehäuses wurden zunächst mittels Infrarotspektroskopie untersucht. In vier Armbändern und dem Gehäuseboden aus Polyvinylchlorid (PVC) wurden keine verbotenen Phthalsäureester nachgewiesen. Vier weitere Armbänder bestanden aus Silikon, einem weichen Kunststoff, der nicht durch Weichmacher biegsam gemacht werden muss.

Azofarbstoffe

Azofarbstoffe

Gemäß europäischem Gefahrstoffrecht sind in textilen Materialien, die mit dem Körper längerfristig in Berührung kommen, solche Farbstoffe verboten, die nach reduktiver Spaltung toxische Spaltprodukte freisetzen können. Dieser Prozess findet nicht nur theoretisch „im Reagenzglas“ zwecks chemischer Analysen statt, sondern kann auch durch die Aktivität der Hautflora sowie durch Sonnenlicht und/oder Körperwärme initiiert werden.

Das Armband einer Kinderuhr bestand aus Textilgewebe, das auf verbotene Azofarbstoffe geprüft wurde. Im Textilgewebe wurden jedoch keine verbotenen Azofarbstoffe nachgewiesen.

Gemäß europäischem Gefahrstoffrecht sind in textilen Materialien, die mit dem Körper längerfristig in Berührung kommen, solche Farbstoffe verboten, die nach reduktiver Spaltung toxische Spaltprodukte freisetzen können. Dieser Prozess findet nicht nur theoretisch „im Reagenzglas“ zwecks chemischer Analysen statt, sondern kann auch durch die Aktivität der Hautflora sowie durch Sonnenlicht und/oder Körperwärme initiiert werden.

Das Armband einer Kinderuhr bestand aus Textilgewebe, das auf verbotene Azofarbstoffe geprüft wurde. Im Textilgewebe wurden jedoch keine verbotenen Azofarbstoffe nachgewiesen.

Fazit

Fazit

Im Kinderschmuck und in den Kinderuhren, die 2024 im LLBB untersucht wurden, wurden keine Belastungen mit Schwermetallen, Weichmachern aus Phthalsäureestern oder Azofarbstoffen nachgewiesen; auch die Nickellässigkeit entsprach den gesetzlichen Anforderungen – ein erfreuliches Ergebnis im Hinblick auf die Sicherheit dieser Produktgruppe.

Im Kinderschmuck und in den Kinderuhren, die 2024 im LLBB untersucht wurden, wurden keine Belastungen mit Schwermetallen, Weichmachern aus Phthalsäureestern oder Azofarbstoffen nachgewiesen; auch die Nickellässigkeit entsprach den gesetzlichen Anforderungen – ein erfreuliches Ergebnis im Hinblick auf die Sicherheit dieser Produktgruppe.