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Schriller als erlaubt: gefärbter Wasserpfeifentabak

Wasserpfeifentabak ist insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmend beliebt und wird vorzugsweise in Shisha-Bars sowie zu Hause in geselligen Runden konsumiert. Das notwendige Zubehör ist in verschiedensten Varianten und Preislagen in sogenannten Shisha-Shops oder im Internet leicht beschaffbar. Wasserpfeifentabak ist dort sowie in Kiosken, Tankstellen oder Discountern in großer Vielfalt erhältlich.

Eine Färbung von Wasserpfeifentabak steigert dessen Attraktivität, was gemäß § 21 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) untersagt ist. In Brandenburg wurde vor diesem Hintergrund ein Landesprogramm „Gefärbter Wasserpfeifentabak“ aufgelegt, parallel wurden auch in Berlin gezielt Planproben von Wasserpfeifentabak genommen. Insgesamt wurden 24 Proben Wasserpfeifentabak untersucht. Schon bei der Probenahme wurden mögliche Hinweise auf Farbstoffe beachtet wie z. B. „red pearls“ oder „blue“.

Wasserpfeifentabak ist insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen zunehmend beliebt und wird vorzugsweise in Shisha-Bars sowie zu Hause in geselligen Runden konsumiert. Das notwendige Zubehör ist in verschiedensten Varianten und Preislagen in sogenannten Shisha-Shops oder im Internet leicht beschaffbar. Wasserpfeifentabak ist dort sowie in Kiosken, Tankstellen oder Discountern in großer Vielfalt erhältlich.

Eine Färbung von Wasserpfeifentabak steigert dessen Attraktivität, was gemäß § 21 des Tabakerzeugnisgesetzes (TabakerzG) untersagt ist. In Brandenburg wurde vor diesem Hintergrund ein Landesprogramm „Gefärbter Wasserpfeifentabak“ aufgelegt, parallel wurden auch in Berlin gezielt Planproben von Wasserpfeifentabak genommen. Insgesamt wurden 24 Proben Wasserpfeifentabak untersucht. Schon bei der Probenahme wurden mögliche Hinweise auf Farbstoffe beachtet wie z. B. „red pearls“ oder „blue“.

Darstellung der Beanstandungsgründe bei Wasserpfeifentabak für das Jahr 2022 Diagramm: LLBB / Grafische Gestaltung: unicom-berlin.de

Die Proben wurden im LLBB auf Farbstoffe und auf unzulässige Aromastoffe untersucht. Außerdem wurden die Kennzeichnung der Produkte und deren Eintrag im EUCEG-Portal (EU Common Entry Gate, das Datenportal zur Meldung von Tabakerzeugnissen, die in der EU vermarktet werden) überprüft.

Im Ergebnis waren alle Proben zu beanstanden.

Darstellung der Beanstandungsgründe bei Wasserpfeifentabak für das Jahr 2022 Diagramm: LLBB / Grafische Gestaltung: unicom-berlin.de

Die Proben wurden im LLBB auf Farbstoffe und auf unzulässige Aromastoffe untersucht. Außerdem wurden die Kennzeichnung der Produkte und deren Eintrag im EUCEG-Portal (EU Common Entry Gate, das Datenportal zur Meldung von Tabakerzeugnissen, die in der EU vermarktet werden) überprüft.

Im Ergebnis waren alle Proben zu beanstanden.

Beispiel einer Aufmachung mit Comicfigur Foto: LLBB

Bei allen 24 Proben wurden Mängel bei der Meldung bzw. fehlerhafte oder gar keine Einträge im EUCEG-Portal festgestellt, 20 Proben wiesen zudem Kennzeichnungsmängel auf. Neun Proben enthielten verbotene Aromastoffe, in drei Proben wurden Farbstoffe nachgewiesen.

Besonders für Jugendliche / junge Menschen attraktiv gestaltete Behältnisse von Tabakerzeugnissen sind gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzG verboten.

Beispiel einer Aufmachung mit Comicfigur Foto: LLBB

Bei allen 24 Proben wurden Mängel bei der Meldung bzw. fehlerhafte oder gar keine Einträge im EUCEG-Portal festgestellt, 20 Proben wiesen zudem Kennzeichnungsmängel auf. Neun Proben enthielten verbotene Aromastoffe, in drei Proben wurden Farbstoffe nachgewiesen.

Besonders für Jugendliche / junge Menschen attraktiv gestaltete Behältnisse von Tabakerzeugnissen sind gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 2 TabakerzG verboten.

Beispiel einer blickfangmäßigen Aufmachung Foto: LLBB

Von einem Produkt prägt sich ja nicht nur die comichafte vordergründige Dekoration ein, sondern es wird in der Regel auch eine hintergründige Botschaft vermittelt: Mit deinen diamantartig spitzen Zähnen kannst du dich überall durchbeißen bzw. mit diesem Produkt wirst du der sturmerprobte Seebär.

Leider wird viel zu oft geglaubt, dass das Wasser in der Wasserpfeife den Rauch „wäscht“ und daher der Konsum einer Wasserpfeife „weniger schädlich“ sei als der Konsum von Zigaretten. Der Wasserpfeifenrauch durchperlt das Wasser und wird dabei lediglich gekühlt. Deshalb kann Wasserpfeifenrauch leichter inhaliert werden als Zigarettenrauch. Zudem wird beim Rauchen einer ­Shisha ein wesentlich größeres Volumen inhaliert, wodurch wesentlich mehr Schadstoffe aufgenommen werden als mit dem Rauch einer Zigarette (Hollstein 2019).

Wegen der hohen Beanstandungsquote von Wasserpfeifentabak ist und bleibt dieser im Fokus der Überwachungstätigkeit.

Literatur:

Hollstein T. (2019): Shisha-Rauchen: Das angeblich bessere Rauchen. Deutsches Ärzteblatt, 116(7): A-318/B-260/C-260, www.aerzteblatt.de/archiv/205561/Shisha-Rauchen-Das-angeblich-bessere-Rauchen#:~:text=Die%20aufgenommene%20Nikotinmenge%20w%C3%A4hrend%20solch,sogar%20100%20Zigaretten%20(3), aufgerufen am 07.03.2023

Beispiel einer blickfangmäßigen Aufmachung Foto: LLBB

Von einem Produkt prägt sich ja nicht nur die comichafte vordergründige Dekoration ein, sondern es wird in der Regel auch eine hintergründige Botschaft vermittelt: Mit deinen diamantartig spitzen Zähnen kannst du dich überall durchbeißen bzw. mit diesem Produkt wirst du der sturmerprobte Seebär.

Leider wird viel zu oft geglaubt, dass das Wasser in der Wasserpfeife den Rauch „wäscht“ und daher der Konsum einer Wasserpfeife „weniger schädlich“ sei als der Konsum von Zigaretten. Der Wasserpfeifenrauch durchperlt das Wasser und wird dabei lediglich gekühlt. Deshalb kann Wasserpfeifenrauch leichter inhaliert werden als Zigarettenrauch. Zudem wird beim Rauchen einer ­Shisha ein wesentlich größeres Volumen inhaliert, wodurch wesentlich mehr Schadstoffe aufgenommen werden als mit dem Rauch einer Zigarette (Hollstein 2019).

Wegen der hohen Beanstandungsquote von Wasserpfeifentabak ist und bleibt dieser im Fokus der Überwachungstätigkeit.

Literatur:

Hollstein T. (2019): Shisha-Rauchen: Das angeblich bessere Rauchen. Deutsches Ärzteblatt, 116(7): A-318/B-260/C-260, www.aerzteblatt.de/archiv/205561/Shisha-Rauchen-Das-angeblich-bessere-Rauchen#:~:text=Die%20aufgenommene%20Nikotinmenge%20w%C3%A4hrend%20solch,sogar%20100%20Zigaretten%20(3), aufgerufen am 07.03.2023