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Outdoor- und Campingartikel

Isomatten sollten immer geruchsneutral sein Foto: vistacreate

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt wurden im Jahr 2021 mit dem Schwerpunkt „Outdoor und Camping“ beprobt, insbesondere Schlafsäcke, Isomatten, (Wander-)Schuhe mit Lederfutter und/oder Lederdecksohle, Outdoorkleidung wie Jacken, Hosen und Strümpfe (oder Regenbekleidung) und auch (Wander-)Rucksäcke aus Textil und Leder.

Bei Outdooraktivitäten wie Camping oder beim Wandern befinden sich solche Artikel in intensivem Körperkontakt, oft über lange Zeit, ggf. auch bei besonderer Wärme und Sonneneinstrahlung. Daher ist der chemischen Zusammensetzung dieser Produkte hohe Aufmerksamkeit zu schenken.

Artikel aus Kunststoff können Restlösemittel oder Reaktionsnebenprodukte bergen, die nicht nur unangenehm riechen, sondern auch gesundheitsschädlich sein können. Drei (von 18 untersuchten) Isomatten verströmten einen charakteristisch süßlich-stechenden Geruch, der durch Acetophenon und 2-Phenyl-2-propanol verursacht wurde.

Es wird angenommen, dass 2-Phenyl-2-propanol und Acetophenon bei der Umsetzung des Polymerisationsinitiators Dicumylperoxid gebildet werden können, was auf eine geringe Produktqualität hinweist und der guten Herstellerpraxis widerspricht. Von Acetophenon wird trotz des unangenehmen Geruchs keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung angenommen. Es gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass 2-Phenyl-2-propanol allergische Reaktionen beim Menschen auslösen kann (BfR 2008).

In der Laufsohle von einem Paar Trecking-Sandalen wurden deutliche Rückstände an Phenol und Reste von Cyclohexanon nachgewiesen. Auch hier ist von einer unzureichenden Produktionsführung auszugehen, die technisch vermeidbar ist.

Für die meisten Restlösemittel und Reaktionsnebenprodukte existieren leider keine gesetzlichen Höchstmengen oder technischen Richtwerte. Hersteller bzw. Importeure ausgasender Erzeugnisse werden daher regelmäßig aufgefordert, Produkte, die herstellungsbedingt noch Restlösungsmittel oder Reaktionsnebenprodukte ausgasen, erst nach Verflüchtigung dieser Stoffe in den Verkehr zu bringen.

Tipp: Um gesundheitliche Risiken durch ausgasende Stoffe zu minimieren, ist es angeraten, geruchsauffällige Produkte bis zur Geruchsneutralität auf dem Balkon oder in einem gut gelüfteten Raum vollständig ablüften zu lassen.

Textilien im Körperkontakt sind in der Regel gefärbt. Im Rahmen der chemischen Untersuchung wird daher regelmäßig auf gesundheitsschädliche Azofarbstoffe (siehe Infobox) und bei Synthesefasern auch auf hautsensibilisierende unerwünschte Dispersionsfarbstoffe (siehe Infobox) geprüft.

Zur Analyse von Textilfarbstoffen muss zwischen Naturfasern und Synthesefasern differenziert werden, weil sich die Farbstoffe entweder auf der Faseroberfläche befinden (ähnlich einem Radieschen) oder die Faser durchgefärbt ist (ähnlich einer Möhre). Im zweiten Fall müssen die Farbstoffe zunächst durch eine Extraktion aus dem Inneren der Faser herausgelöst werden.

Um die Nachweisgrenze möglichst niedrig zu halten, werden die Fasern eines Textils nach Farbe getrennt aufbereitet und analysiert. Von 168 Messungen auf verbotene Azofarbstoffe und 43 Messungen auf unerwünschte Dispersionsfarbstoffe war glücklicherweise keine Probe zu beanstanden.

Tipp: Vor dem Kauf eines farbigen Textils kann durch Reiben zwischen den Fingern (an verdeckter Stelle des Textils!) grob auf die Farbechtheit des Produkts getestet werden. Es darf keinesfalls Farbstoff von dem Textil auf die Finger übergehen! Damit ist zwar keine Aussage zur Chemie der Farbstoffe gegeben, aber Produkte mit schlecht fixierten Farbstoffen bzw. überfärbte Produkte werden rechtzeitig aussortiert.

Leder enthaltende Artikel im Körperkontakt werden regelmäßig auf Chrom VI (siehe Infobox) untersucht.

Von 28 (Wander-)Schuhen mit Leder im Hautkontakt war nur ein Paar Trackingsandalen wegen eines überhöhten Chrom(VI)-Gehalts in der Decksohle zu beanstanden. Dieser Befund wiegt aber umso schwerer, weil gerade solche Sandalen im Sommer barfuß getragen werden und die gesamte Fußsohle mit der Decksohle in lange andauernden und intensiven (da belasteten) Körperkontakt kommt.

Tipp: Da Lederschuhe in der Regel chromgegerbt sind, sollten in ihnen vorsorglich Strümpfe getragen werden, die täglich gewechselt/gewaschen werden. Bei sommerlichen Schuhen sind auch Füßlinge hilfreich, die die Fußsohle und den Spann schützen.

Literatur

BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2008): Verbraucher sollten Plastik-Clogs mit starkem Geruch meiden; Stellungnahme Nr. 047/2008 des BfR vom 5. November 2008

BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2012): Einführung in die Problematik von Bekleidungstextilien; Aktualisierte Stellungnahme Nr. 041/2012 vom 6. Juli 2012

LEDERZENTRUM GmbH (o. J.): Chromgerbung: www.lederzentrum.de/wiki/index.php/Chrom-III; aufgerufen am 11. April 2022

Isomatten sollten immer geruchsneutral sein Foto: vistacreate

Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt wurden im Jahr 2021 mit dem Schwerpunkt „Outdoor und Camping“ beprobt, insbesondere Schlafsäcke, Isomatten, (Wander-)Schuhe mit Lederfutter und/oder Lederdecksohle, Outdoorkleidung wie Jacken, Hosen und Strümpfe (oder Regenbekleidung) und auch (Wander-)Rucksäcke aus Textil und Leder.

Bei Outdooraktivitäten wie Camping oder beim Wandern befinden sich solche Artikel in intensivem Körperkontakt, oft über lange Zeit, ggf. auch bei besonderer Wärme und Sonneneinstrahlung. Daher ist der chemischen Zusammensetzung dieser Produkte hohe Aufmerksamkeit zu schenken.

Artikel aus Kunststoff können Restlösemittel oder Reaktionsnebenprodukte bergen, die nicht nur unangenehm riechen, sondern auch gesundheitsschädlich sein können. Drei (von 18 untersuchten) Isomatten verströmten einen charakteristisch süßlich-stechenden Geruch, der durch Acetophenon und 2-Phenyl-2-propanol verursacht wurde.

Es wird angenommen, dass 2-Phenyl-2-propanol und Acetophenon bei der Umsetzung des Polymerisationsinitiators Dicumylperoxid gebildet werden können, was auf eine geringe Produktqualität hinweist und der guten Herstellerpraxis widerspricht. Von Acetophenon wird trotz des unangenehmen Geruchs keine unmittelbare gesundheitliche Gefährdung angenommen. Es gibt jedoch Anhaltspunkte dafür, dass 2-Phenyl-2-propanol allergische Reaktionen beim Menschen auslösen kann (BfR 2008).

In der Laufsohle von einem Paar Trecking-Sandalen wurden deutliche Rückstände an Phenol und Reste von Cyclohexanon nachgewiesen. Auch hier ist von einer unzureichenden Produktionsführung auszugehen, die technisch vermeidbar ist.

Für die meisten Restlösemittel und Reaktionsnebenprodukte existieren leider keine gesetzlichen Höchstmengen oder technischen Richtwerte. Hersteller bzw. Importeure ausgasender Erzeugnisse werden daher regelmäßig aufgefordert, Produkte, die herstellungsbedingt noch Restlösungsmittel oder Reaktionsnebenprodukte ausgasen, erst nach Verflüchtigung dieser Stoffe in den Verkehr zu bringen.

Tipp: Um gesundheitliche Risiken durch ausgasende Stoffe zu minimieren, ist es angeraten, geruchsauffällige Produkte bis zur Geruchsneutralität auf dem Balkon oder in einem gut gelüfteten Raum vollständig ablüften zu lassen.

Textilien im Körperkontakt sind in der Regel gefärbt. Im Rahmen der chemischen Untersuchung wird daher regelmäßig auf gesundheitsschädliche Azofarbstoffe (siehe Infobox) und bei Synthesefasern auch auf hautsensibilisierende unerwünschte Dispersionsfarbstoffe (siehe Infobox) geprüft.

Zur Analyse von Textilfarbstoffen muss zwischen Naturfasern und Synthesefasern differenziert werden, weil sich die Farbstoffe entweder auf der Faseroberfläche befinden (ähnlich einem Radieschen) oder die Faser durchgefärbt ist (ähnlich einer Möhre). Im zweiten Fall müssen die Farbstoffe zunächst durch eine Extraktion aus dem Inneren der Faser herausgelöst werden.

Um die Nachweisgrenze möglichst niedrig zu halten, werden die Fasern eines Textils nach Farbe getrennt aufbereitet und analysiert. Von 168 Messungen auf verbotene Azofarbstoffe und 43 Messungen auf unerwünschte Dispersionsfarbstoffe war glücklicherweise keine Probe zu beanstanden.

Tipp: Vor dem Kauf eines farbigen Textils kann durch Reiben zwischen den Fingern (an verdeckter Stelle des Textils!) grob auf die Farbechtheit des Produkts getestet werden. Es darf keinesfalls Farbstoff von dem Textil auf die Finger übergehen! Damit ist zwar keine Aussage zur Chemie der Farbstoffe gegeben, aber Produkte mit schlecht fixierten Farbstoffen bzw. überfärbte Produkte werden rechtzeitig aussortiert.

Leder enthaltende Artikel im Körperkontakt werden regelmäßig auf Chrom VI (siehe Infobox) untersucht.

Von 28 (Wander-)Schuhen mit Leder im Hautkontakt war nur ein Paar Trackingsandalen wegen eines überhöhten Chrom(VI)-Gehalts in der Decksohle zu beanstanden. Dieser Befund wiegt aber umso schwerer, weil gerade solche Sandalen im Sommer barfuß getragen werden und die gesamte Fußsohle mit der Decksohle in lange andauernden und intensiven (da belasteten) Körperkontakt kommt.

Tipp: Da Lederschuhe in der Regel chromgegerbt sind, sollten in ihnen vorsorglich Strümpfe getragen werden, die täglich gewechselt/gewaschen werden. Bei sommerlichen Schuhen sind auch Füßlinge hilfreich, die die Fußsohle und den Spann schützen.

Literatur

BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2008): Verbraucher sollten Plastik-Clogs mit starkem Geruch meiden; Stellungnahme Nr. 047/2008 des BfR vom 5. November 2008

BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung (2012): Einführung in die Problematik von Bekleidungstextilien; Aktualisierte Stellungnahme Nr. 041/2012 vom 6. Juli 2012

LEDERZENTRUM GmbH (o. J.): Chromgerbung: www.lederzentrum.de/wiki/index.php/Chrom-III; aufgerufen am 11. April 2022