Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene
Die Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene in Berlin beprobt, untersucht und bewertet neben der Luft an Arbeitsplätzen vor allem die Luft von Innenräumen – insbesondere im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zum Schutz der Bevölkerung.
Darüber hinaus unterstützt und berät die Landesmessstelle die zuständigen Behörden bei ihren Aufgaben – für die Länder Berlin und Brandenburg.
Vorgehen bei Messungen
Je nach Fragestellung wird eine individuelle Messstrategie entwickelt. Die Art der Probenahmen richtet sich danach, ob chemische, physikalische oder mikrobiologische Belastungen vorliegen. Nach der Probenahme erfolgt die Analyse im Labor – je nach Stoff z.B. für chemische Parameter (VOC) entweder mit Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder mit Gaschromatographie nach Thermodesorption. Auch Feinstaubuntersuchungen kommen oft bei Arbeitsplatzmessungen zum Einsatz.
Innenraumhygiene
Hier sind übliche Innenräume (z. B. Wohnungen, Büros, öffentliche Einrichtungen) im Fokus: Es geht um den Gesundheitsschutz und die Sicherstellung einer guten Innenraumhygiene. Die Luft darf nicht schlechter sein als die Außenluft und muss frei von schädlichen Belastungen sein.
Innenraumbelastungen können sehr vielfältig sein und zu Befindlichkeitsstörungen, sogar zu Erkrankungen der Nutzer*innen führen. Zu den typischen Faktoren gehören zu geringe Lüftung- bzw. Lüftungsmöglichkeiten, zu trockene oder feuchte Luft. Diese Parameter können schnell gemessen und in der Regel mit einfachen Mitteln behoben werden. Oder es erfolgt je nach Verdacht (siehe Vorgehen bei Messungen) eine Probennahme mit anschließender Analyse im Labor.
Arbeitsschutz
Untersuchung von Arbeitsplätzen mit erhöhter Belastung: Hier steht der Arbeitsschutz im Vordergrund, wenn regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Eine Luftuntersuchung erfolgt bei Arbeitsplätzen nach gesetzlichen Vorgaben. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Ermittlung, Überwachung und Dokumentation der Exposition. Aufgabe der Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene ist hier die Überprüfung der Arbeitsplätze im Auftrag der zuständigen Behörden. Darüber hinaus nimmt die Messstelle an länderübergreifenden Projekten zur Weiterentwicklung und Harmonisierung des Arbeitsschutzes teil.
Beratung und Fachgremien
Die Fachleute der Landesmessstelle beraten die Gesundheitsbehörden und bringen ihre Expertise in verschiedene Fachgremien ein. Dort arbeiten sie an der Weiterentwicklung von Richtwerten, Leitwerten, Richtlinien und technischen Regeln – sowohl im Bereich Arbeitsschutz als auch bei der Innenraumhygiene.
Die Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene in Berlin beprobt, untersucht und bewertet neben der Luft an Arbeitsplätzen vor allem die Luft von Innenräumen – insbesondere im Auftrag des öffentlichen Gesundheitsdienstes und zum Schutz der Bevölkerung.
Darüber hinaus unterstützt und berät die Landesmessstelle die zuständigen Behörden bei ihren Aufgaben – für die Länder Berlin und Brandenburg.
Vorgehen bei Messungen
Je nach Fragestellung wird eine individuelle Messstrategie entwickelt. Die Art der Probenahmen richtet sich danach, ob chemische, physikalische oder mikrobiologische Belastungen vorliegen. Nach der Probenahme erfolgt die Analyse im Labor – je nach Stoff z.B. für chemische Parameter (VOC) entweder mit Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) oder mit Gaschromatographie nach Thermodesorption. Auch Feinstaubuntersuchungen kommen oft bei Arbeitsplatzmessungen zum Einsatz.
Innenraumhygiene
Hier sind übliche Innenräume (z. B. Wohnungen, Büros, öffentliche Einrichtungen) im Fokus: Es geht um den Gesundheitsschutz und die Sicherstellung einer guten Innenraumhygiene. Die Luft darf nicht schlechter sein als die Außenluft und muss frei von schädlichen Belastungen sein.
Innenraumbelastungen können sehr vielfältig sein und zu Befindlichkeitsstörungen, sogar zu Erkrankungen der Nutzer*innen führen. Zu den typischen Faktoren gehören zu geringe Lüftung- bzw. Lüftungsmöglichkeiten, zu trockene oder feuchte Luft. Diese Parameter können schnell gemessen und in der Regel mit einfachen Mitteln behoben werden. Oder es erfolgt je nach Verdacht (siehe Vorgehen bei Messungen) eine Probennahme mit anschließender Analyse im Labor.
Arbeitsschutz
Untersuchung von Arbeitsplätzen mit erhöhter Belastung: Hier steht der Arbeitsschutz im Vordergrund, wenn regelmäßig mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Eine Luftuntersuchung erfolgt bei Arbeitsplätzen nach gesetzlichen Vorgaben. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Ermittlung, Überwachung und Dokumentation der Exposition. Aufgabe der Landesmessstelle für Gefahrstoffrecht und Innenraumhygiene ist hier die Überprüfung der Arbeitsplätze im Auftrag der zuständigen Behörden. Darüber hinaus nimmt die Messstelle an länderübergreifenden Projekten zur Weiterentwicklung und Harmonisierung des Arbeitsschutzes teil.
Beratung und Fachgremien
Die Fachleute der Landesmessstelle beraten die Gesundheitsbehörden und bringen ihre Expertise in verschiedene Fachgremien ein. Dort arbeiten sie an der Weiterentwicklung von Richtwerten, Leitwerten, Richtlinien und technischen Regeln – sowohl im Bereich Arbeitsschutz als auch bei der Innenraumhygiene.