Notfallübung im Strahlenschutz - Vorbereitung und Durchführung
Ionisierende Strahlung, auch Kernstrahlung genannt, umgibt uns überall. Einerseits hat Kernstrahlung als terrestrische und kosmische Strahlung einen natürlichen Ursprung. Andererseits wird sie künstlich erzeugt, beispielsweise für medizinische Anwendungen oder beim Betrieb kerntechnischer Anlagen.
Die Radioaktivität der Umwelt muss gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) überwacht werden. Zuständig für die Umweltüberwachung sind sowohl der Bund nach § 161 StrlSchG als auch die Bundesländer nach § 162 StrlSchG. Diese generelle Forderung nach der Überwachung der Umweltradioaktivität im StrlSchG wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem, kurz AVV-IMIS, konkretisiert. Die Überwachung erfolgt im Routinebetrieb regelmäßig und flächendeckend im ganzen Bundesgebiet auf verschiedene Umweltmedien bezogen, wie Trinkwasser, Boden, pflanzliche und tierische Nahrungsmittel, aber auch Futtermittel. Auch wenn dabei Lebens- und Futtermittelproben untersucht werden, bleiben diese rechtlich gesehen Umweltproben, was Bedeutung für die Zuständigkeiten im Bund und in den Ländern hat.
Sollte es zu einem radiologischen Ereignisfall kommen, beispielsweise der Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage oder durch einen Unfall beim Transport von radioaktiven Stoffen, löst das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Intensivbetrieb aus. Dieser unterscheidet sich vom Routinebetrieb durch eine erhebliche zeitliche und ebenso räumliche Verdichtung von Messungen, deren Ergebnisse zum überwiegenden Teil noch am Tag der Probenahme vorliegen müssen, um so ein möglichst räumlich umfassendes Lagebild zu erstellen, auf dessen Grundlage dann Maßnahmen getroffen werden können. Solche Maßnahmen könnten beispielsweise Verzehrverbote von bestimmten Lebensmitteln aus bestimmten Regionen sein. Je nach Art und Ausmaß des auslösenden Ereignisses, kann der Intensivbetrieb aber auch nur auf Teile des Bundesgebiets bzw. eines Bundeslandes beschränkt sein.
Die damit verbundenen Aufgaben der Strahlenmessstellen der Länder, die vorsorglichen Charakter haben, sind zu denen des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Die CBRN-Erkunder (CBRN – chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear) des Katastrophenschutzes stützen sich hauptsächlich auf Messungen der Ortsdosisleistung (ODL), um anhand dessen Katastrophenschutzmaßnahmen festzulegen. Dagegen werden in den Untersuchungen der Strahlenmessstellen nuklidspezifische Messergebnisse der Alpha-, Beta- und Gammastrahler erzeugt, mit der die Dosis der Bevölkerung (z. B. auch über die Aufnahme radioaktiver Stoffe aus Lebensmitteln) abgeschätzt werden kann.
Die Bundesländer planen den Katastrophenschutz und legen somit auch die Schutzmaßnahmen fest. In der Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV) sind die Dosiswerte festgelegt, die in einem radiologischen Ereignisfall als Kriterien für die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen dienen. Diese sind gestaffelt klassifiziert, wann die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden ergeht, wann die Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten erfolgt, um die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse zu blockieren, und wann eine Evakuierung zu erfolgen hat.
Jedoch erfolgen die Probeentnahmen durch die Strahlenmessstellen nach der AVV-IMIS im Intensivbetrieb ausschließlich außerhalb der Gebiete, in denen diese Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
In Brandenburg ist das LLBB die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) und vom Landesamt für Arbeitsschutz und Gesundheit (LAVG) beauftragte Einrichtung für die radiologischen Untersuchungen sowohl im Routine- als auch im Intensivbetrieb. Als solche betreibt das LLBB für das Land Brandenburg zwei Strahlenmessstellen in Oranienburg und in Frankfurt (Oder).
Das BMUV führt regelmäßig, im Allgemeinen jährlich, Übungen zum Intensivbetrieb nach dem Integrierten Mess- und Informationssystem IMIS durch. An diesen nimmt das Bundesland Brandenburg und somit das LLBB mit beiden Strahlenmessstellen teil. Für den Intensivbetrieb wird das fachkundige Stammpersonal in den Strahlenmessstellen durch zuvor ausgebildetes und geschultes Unterstützungspersonal aus anderen Fachbereichen verstärkt. Dieses Unterstützungspersonal übernimmt Aufgaben, die das Stammpersonal infolge des erhöhten Probenaufkommens und des Zeitdrucks nicht allein bewältigen könnte. Hauptsächlich wird das Unterstützungspersonal bei der Probenannahme und -präparation, aber auch bei Messungen und radiochemischen Trennungsgängen eingesetzt.
Die Probenahmen durch die Strahlenmessstellen der Länder erfolgen nach AVV-IMIS erst nach der Ausbreitung und Ablagerung radioaktiver Stoffe, wenn sich also keine radioaktiven Partikel mehr in der Luft befinden.
Dabei werden die zu untersuchenden Proben von allen drei Probenahmestandorten des LLBB – Berlin-Adlershof, Oranienburg und Frankfurt (Oder) – aus, aber auch von anderen Brandenburger Institutionen wie den Veterinär- und Lebensmittel-Überwachungsämtern (VLÜA) und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) entnommen. Durch die Strahlenmessstelle Oranienburg werden Proben aus dem nördlichen geografischen Bereich Brandenburgs und durch die Strahlenmessstelle Frankfurt (Oder) Proben aus dem südlichen Teil gemessen. Dazu werden einerseits in-situ-gammaspektrometrische Messungen an zuvor vom Brandenburger LAVG bzw. dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgelegten Orten durchgeführt, die gemäß der radiologischen Gefahrenlage ausgewählt werden. Diese Gefahrenlage wird entsprechend des Ereignisszenarios und bezüglich der aktuellen Wetterlage durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) schließlich durch das BfS aufgrund von Ausbreitungsmodellen für die radioaktiven Stoffe eingeschätzt. Zudem übermitteln die etwa 1.700 bundesweit installierten und betriebsbereiten ODL-Messsonden online Daten an das BfS zur Abschätzung der effektiven Dosis und damit der Einschätzung der bundesweiten radiologischen Lage.
Im Radiologischen Lagezentrum des BfS werden die von allen bundesweit verteilten Messstellen in allen Bundesländern gemessenen ODL und die spezifische Aktivität der unterschiedlichen Umweltmedien zu einem radiologischen Gesamtbild zusammengefasst. Diese Daten bilden dann zusammen mit den meteorologischen Daten des DWD die tatsächliche radiologische Lage ab. Zuvor erfolgen Ausbreitungsrechnungen, bei denen der angenommene Quellterm in das Ausbreitungsmodell einfließt.
Somit können das Unfallgeschehen und die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt bewertet werden, und es können Warnungen an entsprechende geografische Gebiete ergehen und angemessene Schutzmaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.
Im Jahr 2023 fand eine bundesweite radiologische Notfallübung zwischen dem 19. und 26. Mai 2023 statt, die vom BfS zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit im Intensivfall organisiert wurde. Übungsszenario war eine unbeabsichtigte Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus einer kerntechnischen Anlage in der Schweiz. An der Übung nahmen beide Strahlenmessstellen des LLBB in Oranienburg und Frankfurt (Oder) teil. Personell verstärkt wurden diese durch Unterstützungspersonal aus Fachbereichen der Abteilung IV sowie aus anderen Abteilungen des LLBB. Im Lauf der Übung wurden 79 Proben gammaspektrometrisch und acht Proben mittels Sr-89/90-Schnellmethode untersucht. Des Weiteren wurden an acht Messorten In-situ-Gamma-Spektrometriemessungen durchgeführt. Obwohl es sich um eine mehrtägige Übung handelte, die mit knappen Personalkapazitäten bestritten werden musste, konnte die Übung sehr erfolgreich absolviert werden.
Ionisierende Strahlung, auch Kernstrahlung genannt, umgibt uns überall. Einerseits hat Kernstrahlung als terrestrische und kosmische Strahlung einen natürlichen Ursprung. Andererseits wird sie künstlich erzeugt, beispielsweise für medizinische Anwendungen oder beim Betrieb kerntechnischer Anlagen.
Die Radioaktivität der Umwelt muss gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) überwacht werden. Zuständig für die Umweltüberwachung sind sowohl der Bund nach § 161 StrlSchG als auch die Bundesländer nach § 162 StrlSchG. Diese generelle Forderung nach der Überwachung der Umweltradioaktivität im StrlSchG wird in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Integrierten Mess- und Informationssystem, kurz AVV-IMIS, konkretisiert. Die Überwachung erfolgt im Routinebetrieb regelmäßig und flächendeckend im ganzen Bundesgebiet auf verschiedene Umweltmedien bezogen, wie Trinkwasser, Boden, pflanzliche und tierische Nahrungsmittel, aber auch Futtermittel. Auch wenn dabei Lebens- und Futtermittelproben untersucht werden, bleiben diese rechtlich gesehen Umweltproben, was Bedeutung für die Zuständigkeiten im Bund und in den Ländern hat.
Sollte es zu einem radiologischen Ereignisfall kommen, beispielsweise der Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund eines Unfalls in einer kerntechnischen Anlage oder durch einen Unfall beim Transport von radioaktiven Stoffen, löst das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Intensivbetrieb aus. Dieser unterscheidet sich vom Routinebetrieb durch eine erhebliche zeitliche und ebenso räumliche Verdichtung von Messungen, deren Ergebnisse zum überwiegenden Teil noch am Tag der Probenahme vorliegen müssen, um so ein möglichst räumlich umfassendes Lagebild zu erstellen, auf dessen Grundlage dann Maßnahmen getroffen werden können. Solche Maßnahmen könnten beispielsweise Verzehrverbote von bestimmten Lebensmitteln aus bestimmten Regionen sein. Je nach Art und Ausmaß des auslösenden Ereignisses, kann der Intensivbetrieb aber auch nur auf Teile des Bundesgebiets bzw. eines Bundeslandes beschränkt sein.
Die damit verbundenen Aufgaben der Strahlenmessstellen der Länder, die vorsorglichen Charakter haben, sind zu denen des Katastrophenschutzes abgegrenzt. Die CBRN-Erkunder (CBRN – chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear) des Katastrophenschutzes stützen sich hauptsächlich auf Messungen der Ortsdosisleistung (ODL), um anhand dessen Katastrophenschutzmaßnahmen festzulegen. Dagegen werden in den Untersuchungen der Strahlenmessstellen nuklidspezifische Messergebnisse der Alpha-, Beta- und Gammastrahler erzeugt, mit der die Dosis der Bevölkerung (z. B. auch über die Aufnahme radioaktiver Stoffe aus Lebensmitteln) abgeschätzt werden kann.
Die Bundesländer planen den Katastrophenschutz und legen somit auch die Schutzmaßnahmen fest. In der Notfall-Dosiswerte-Verordnung (NDWV) sind die Dosiswerte festgelegt, die in einem radiologischen Ereignisfall als Kriterien für die Angemessenheit der Schutzmaßnahmen dienen. Diese sind gestaffelt klassifiziert, wann die Aufforderung zum Aufenthalt in Gebäuden ergeht, wann die Aufforderung zur Einnahme von Jodtabletten erfolgt, um die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse zu blockieren, und wann eine Evakuierung zu erfolgen hat.
Jedoch erfolgen die Probeentnahmen durch die Strahlenmessstellen nach der AVV-IMIS im Intensivbetrieb ausschließlich außerhalb der Gebiete, in denen diese Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
In Brandenburg ist das LLBB die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) und vom Landesamt für Arbeitsschutz und Gesundheit (LAVG) beauftragte Einrichtung für die radiologischen Untersuchungen sowohl im Routine- als auch im Intensivbetrieb. Als solche betreibt das LLBB für das Land Brandenburg zwei Strahlenmessstellen in Oranienburg und in Frankfurt (Oder).
Das BMUV führt regelmäßig, im Allgemeinen jährlich, Übungen zum Intensivbetrieb nach dem Integrierten Mess- und Informationssystem IMIS durch. An diesen nimmt das Bundesland Brandenburg und somit das LLBB mit beiden Strahlenmessstellen teil. Für den Intensivbetrieb wird das fachkundige Stammpersonal in den Strahlenmessstellen durch zuvor ausgebildetes und geschultes Unterstützungspersonal aus anderen Fachbereichen verstärkt. Dieses Unterstützungspersonal übernimmt Aufgaben, die das Stammpersonal infolge des erhöhten Probenaufkommens und des Zeitdrucks nicht allein bewältigen könnte. Hauptsächlich wird das Unterstützungspersonal bei der Probenannahme und -präparation, aber auch bei Messungen und radiochemischen Trennungsgängen eingesetzt.
Die Probenahmen durch die Strahlenmessstellen der Länder erfolgen nach AVV-IMIS erst nach der Ausbreitung und Ablagerung radioaktiver Stoffe, wenn sich also keine radioaktiven Partikel mehr in der Luft befinden.
Dabei werden die zu untersuchenden Proben von allen drei Probenahmestandorten des LLBB – Berlin-Adlershof, Oranienburg und Frankfurt (Oder) – aus, aber auch von anderen Brandenburger Institutionen wie den Veterinär- und Lebensmittel-Überwachungsämtern (VLÜA) und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) entnommen. Durch die Strahlenmessstelle Oranienburg werden Proben aus dem nördlichen geografischen Bereich Brandenburgs und durch die Strahlenmessstelle Frankfurt (Oder) Proben aus dem südlichen Teil gemessen. Dazu werden einerseits in-situ-gammaspektrometrische Messungen an zuvor vom Brandenburger LAVG bzw. dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) festgelegten Orten durchgeführt, die gemäß der radiologischen Gefahrenlage ausgewählt werden. Diese Gefahrenlage wird entsprechend des Ereignisszenarios und bezüglich der aktuellen Wetterlage durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) schließlich durch das BfS aufgrund von Ausbreitungsmodellen für die radioaktiven Stoffe eingeschätzt. Zudem übermitteln die etwa 1.700 bundesweit installierten und betriebsbereiten ODL-Messsonden online Daten an das BfS zur Abschätzung der effektiven Dosis und damit der Einschätzung der bundesweiten radiologischen Lage.
Im Radiologischen Lagezentrum des BfS werden die von allen bundesweit verteilten Messstellen in allen Bundesländern gemessenen ODL und die spezifische Aktivität der unterschiedlichen Umweltmedien zu einem radiologischen Gesamtbild zusammengefasst. Diese Daten bilden dann zusammen mit den meteorologischen Daten des DWD die tatsächliche radiologische Lage ab. Zuvor erfolgen Ausbreitungsrechnungen, bei denen der angenommene Quellterm in das Ausbreitungsmodell einfließt.
Somit können das Unfallgeschehen und die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt bewertet werden, und es können Warnungen an entsprechende geografische Gebiete ergehen und angemessene Schutzmaßnahmen empfohlen und eingeleitet werden.
Im Jahr 2023 fand eine bundesweite radiologische Notfallübung zwischen dem 19. und 26. Mai 2023 statt, die vom BfS zur Überprüfung der Leistungsfähigkeit im Intensivfall organisiert wurde. Übungsszenario war eine unbeabsichtigte Freisetzung von radioaktiven Stoffen aus einer kerntechnischen Anlage in der Schweiz. An der Übung nahmen beide Strahlenmessstellen des LLBB in Oranienburg und Frankfurt (Oder) teil. Personell verstärkt wurden diese durch Unterstützungspersonal aus Fachbereichen der Abteilung IV sowie aus anderen Abteilungen des LLBB. Im Lauf der Übung wurden 79 Proben gammaspektrometrisch und acht Proben mittels Sr-89/90-Schnellmethode untersucht. Des Weiteren wurden an acht Messorten In-situ-Gamma-Spektrometriemessungen durchgeführt. Obwohl es sich um eine mehrtägige Übung handelte, die mit knappen Personalkapazitäten bestritten werden musste, konnte die Übung sehr erfolgreich absolviert werden.
Literatur
Literatur
AVV-IMIS – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (2006), aktuelle Fassung vom 12.10.2006.
StrlSchG – Strahlenschutzgesetz (2021), Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG), Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist. www.gesetze-im-internet.de/strlschg/index.html, aufgerufen am 16.04.2024.
NDWV – Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV), aktuelle Fassung vom 29.11.2018.
AVV-IMIS – Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum integrierten Mess- und Informationssystem zur Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt (2006), aktuelle Fassung vom 12.10.2006.
StrlSchG – Strahlenschutzgesetz (2021), Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz – StrlSchG), Strahlenschutzgesetz vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1966), das zuletzt durch Art. 9 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist. www.gesetze-im-internet.de/strlschg/index.html, aufgerufen am 16.04.2024.
NDWV – Verordnung zur Festlegung von Dosiswerten für frühe Notfallschutzmaßnahmen (Notfall-Dosiswerte-Verordnung – NDWV), aktuelle Fassung vom 29.11.2018.