Erster Nachweis der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland
Nach Jahren in Habachtstellung und einer stetig wachsenden Anzahl an Proben von Wild- und Hausschweinen, die kontinuierlich negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Afrikanischen-Schweinepest-Virus (ASPV) getestet wurden, erfolgte am 9. September 2020 der erste Nachweis von ASPV-spezifischen Genomsequenzen bei einem Wildschwein am Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Nach amtlicher Bestätigung am 10. September 2020 durch das Nationale Referenzlabor für ASP am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Insel Riems) war dies der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) beim Wildschwein in Deutschland. Es handelte sich um eine größtenteils skelettierte Bache (Fallwild), die in der Gemeinde Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße aufgefunden wurde.
Nach Jahren in Habachtstellung und einer stetig wachsenden Anzahl an Proben von Wild- und Hausschweinen, die kontinuierlich negativ auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Afrikanischen-Schweinepest-Virus (ASPV) getestet wurden, erfolgte am 9. September 2020 der erste Nachweis von ASPV-spezifischen Genomsequenzen bei einem Wildschwein am Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB). Nach amtlicher Bestätigung am 10. September 2020 durch das Nationale Referenzlabor für ASP am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI, Insel Riems) war dies der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest (ASP) beim Wildschwein in Deutschland. Es handelte sich um eine größtenteils skelettierte Bache (Fallwild), die in der Gemeinde Schenkendöbern im Landkreis Spree-Neiße aufgefunden wurde.
Die ASP ist eine seuchenhaft auftretende, hochansteckende und verlustreiche Virusinfektion bei Schweinen, die als anzeigepflichtige Tierseuche definiert wird und weitreichende betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen hat. Der Erreger der ASP ist ein großes Doppelstrang-DNA-Virus des Genus Asfivirus und einziger Vertreter innerhalb der Familie Asfarviridae (African swine fever and related viruses, ASFAR). Durch die hohe Tenazität (Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen) gestaltet sich die Bekämpfung sehr schwierig, da das Virus unter bestimmten Bedingungen sehr lange infektiös bleiben kann. Eine Übertragung kann sowohl direkt als auch indirekt erfolgen, wobei Blut das effizienteste Verbreitungsmedium ist. Wie die Klassische Schweinepest (KSP), die von der die ASP klinisch nicht zu unterscheiden ist, kann die Afrikanische Schweinepest variabel verlaufen und unterschiedliche Krankheitsbilder auslösen. Insgesamt ist die Mortalitätsrate bei Haus- und Wildschweinen jedoch sehr hoch. Da ausschließlich Schweine für die ASP empfänglich sind und kein zoonotisches Potenzial bekannt ist, stellt die Erkrankung keine direkte Gefahr für den Menschen dar.
Der Übertragungsweg ist regional unterschiedlich. In Afrika, wo die Seuche 1921 erstmals in Kenia beschrieben wurde, existiert ein geschlossener Zyklus zwischen Warzenschweinen und Lederzecken. Außerhalb Afrikas, so auch in Deutschland, spielt eine vektorgebundene Übertragung durch Zecken keine Rolle. Hier erfolgt die Verbreitung vor allem durch das Schwarzwild und den Menschen. Die Wildschweine scheinen dabei insbesondere für die regionale und direkte Übertragung von Tier zu Tier verantwortlich zu sein. Der Mensch besitzt sowohl das Potenzial, das Virus über große Distanzen zu verschleppen, als auch, es durch ungenügende Sicherheitsvorkehrungen in einen Hausschweinebestand zu tragen. Besondere Bedeutung haben hierbei Speiseabfälle, Jagdtrophäen und kontaminierte Gegenstände.
Im Sommer 2007 wurde das ASPV vermutlich durch illegal entsorgte Speiseabfälle nach Georgien eingeschleppt. Von dort hat es sich in den folgenden Jahren sowohl auf dem europäischen Kontinent weiter ausgebreitet als auch Einzug in den asiatischen Raum gehalten. Im Jahr 2014 erfolgte der erste Eintrag in die Europäische Union: in die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen sowie den Osten Polens. Neben einer kontinuierlichen Weiterverbreitung gab es in der EU auch zwei Einträge über große Distanzen hinweg: Tschechien (2017) und Belgien (2019). Beiden Ländern gelang mit intensiven Bekämpfungsmaßnahmen die erfolgreiche Tilgung der Seuche. Tschechien erlangte die ASP-Freiheit im Februar 2019, Belgien im November 2020. Für Deutschland erscheint eine Tilgung der ASP allerdings ungleich schwieriger, da ein kontinuierlich hoher Seuchendruck besteht, wie die verschiedenen Einträge sowohl im Land Brandenburg als auch im Freistaat Sachsen eindrücklich zeigen.
Seit Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in der Europäischen Union im Jahr 2014 wurde kontinuierlich ein passives (Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Tiere) und aktives (gesund erlegte Tiere) Monitoring in der Schwarzwildpopulation im Land Brandenburg durchgeführt. Die amtliche Nachweismethode zur Detektion von ASPV mittels Echtzeit-Polymerase-Kettenreaktion (Real-time PCR) wurde bereits 2011 im LLBB erfolgreich etabliert.
Mit Auftreten des ersten ASP-Falls nahmen die Probenzahlen deutlich zu und erreichten im Vergleich zu den Vorjahren einen absoluten Höchstwert. Im Jahr 2020 gingen etwa 28.000 Proben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest ein, wobei davon alleine ca. 22.000 Proben nach dem ersten Auftreten der ASP eingesandt wurden. Somit kam es zu einer 3,5-fachen (gesamtes Jahr) bzw. 5-fachen (ab dem ersten ASP-Fall) Steigerung der Probenzahlen im Vergleich zum Vorjahr (2019: etwa 8.000 bzw. 4.300 Proben). Die Untersuchungsgründe wie auch die Probenmatrizen bei Haus- und Wildschweinen waren dabei sehr unterschiedlich. Auf die Hausschweine entfielen knapp 8.000 Proben im gesamten Jahr 2020, davon wurden fast 7.000 zwischen September und Dezember 2020 eingesandt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gab es insbesondere bei den Hausschweinen einen enormen Probenzuwachs um das 15-Fache (gesamtes Jahr) bzw. 30-Fache (September bis Dezember). Zur Untersuchung gelangten Proben von Hausschweinen aus folgenden Gründen:
- „Freitestung“: Untersuchung von Hausschweinen aus Restriktionsgebieten zur Schlachtung. Dabei waren zwingend EDTA-Blutproben einzusenden, da das Virus erythrozytengebunden vorliegt und bei gesunden Tieren von einer sehr geringen Viruslast ausgegangen werden muss.
- „Programm zur Überwachung und Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen“: Untersuchung der ersten beiden über 60 Tage alten, verendeten Tiere je Stalleinheit je Kalenderwoche jedes am Programm teilnehmenden Betriebs. Es wurden sowohl Tupferproben als auch EDTA-Blutproben eingesendet, wobei die Probenqualität (ähnlich der des Schwarzwilds) im Allgemeinen eher schlecht ist, da in der Regel tote Tiere beprobt werden.
- „Abklärung der Todesursache“: Hierbei gelangten ganze Tierkörper in die Pathologie des LLBB. Neben dem Ausschluss von ASP und KSP erfolgte eine umfangreiche Diagnostik zur Ermittlung der Krankheits- und Todesursache.
Die größte Zahl an Proben entfiel mit gut 20.000 im gesamten Jahr 2020 bzw. gut 15.000 ab Auftreten des ersten ASP-Nachweises auf Untersuchungsmaterial vom Schwarzwild. Diese Proben werden in folgende Kategorien unterteilt: Fallwild, Unfallwild, krank erlegt und gesund erlegt, wobei die gesund erlegten Tiere den absolut größten Anteil ausmachten (ca. 17.500).
Die ASP ist eine seuchenhaft auftretende, hochansteckende und verlustreiche Virusinfektion bei Schweinen, die als anzeigepflichtige Tierseuche definiert wird und weitreichende betriebs- und volkswirtschaftliche Auswirkungen hat. Der Erreger der ASP ist ein großes Doppelstrang-DNA-Virus des Genus Asfivirus und einziger Vertreter innerhalb der Familie Asfarviridae (African swine fever and related viruses, ASFAR). Durch die hohe Tenazität (Widerstandsfähigkeit gegenüber Umwelteinflüssen) gestaltet sich die Bekämpfung sehr schwierig, da das Virus unter bestimmten Bedingungen sehr lange infektiös bleiben kann. Eine Übertragung kann sowohl direkt als auch indirekt erfolgen, wobei Blut das effizienteste Verbreitungsmedium ist. Wie die Klassische Schweinepest (KSP), die von der die ASP klinisch nicht zu unterscheiden ist, kann die Afrikanische Schweinepest variabel verlaufen und unterschiedliche Krankheitsbilder auslösen. Insgesamt ist die Mortalitätsrate bei Haus- und Wildschweinen jedoch sehr hoch. Da ausschließlich Schweine für die ASP empfänglich sind und kein zoonotisches Potenzial bekannt ist, stellt die Erkrankung keine direkte Gefahr für den Menschen dar.
Der Übertragungsweg ist regional unterschiedlich. In Afrika, wo die Seuche 1921 erstmals in Kenia beschrieben wurde, existiert ein geschlossener Zyklus zwischen Warzenschweinen und Lederzecken. Außerhalb Afrikas, so auch in Deutschland, spielt eine vektorgebundene Übertragung durch Zecken keine Rolle. Hier erfolgt die Verbreitung vor allem durch das Schwarzwild und den Menschen. Die Wildschweine scheinen dabei insbesondere für die regionale und direkte Übertragung von Tier zu Tier verantwortlich zu sein. Der Mensch besitzt sowohl das Potenzial, das Virus über große Distanzen zu verschleppen, als auch, es durch ungenügende Sicherheitsvorkehrungen in einen Hausschweinebestand zu tragen. Besondere Bedeutung haben hierbei Speiseabfälle, Jagdtrophäen und kontaminierte Gegenstände.
Im Sommer 2007 wurde das ASPV vermutlich durch illegal entsorgte Speiseabfälle nach Georgien eingeschleppt. Von dort hat es sich in den folgenden Jahren sowohl auf dem europäischen Kontinent weiter ausgebreitet als auch Einzug in den asiatischen Raum gehalten. Im Jahr 2014 erfolgte der erste Eintrag in die Europäische Union: in die baltischen Länder Estland, Lettland und Litauen sowie den Osten Polens. Neben einer kontinuierlichen Weiterverbreitung gab es in der EU auch zwei Einträge über große Distanzen hinweg: Tschechien (2017) und Belgien (2019). Beiden Ländern gelang mit intensiven Bekämpfungsmaßnahmen die erfolgreiche Tilgung der Seuche. Tschechien erlangte die ASP-Freiheit im Februar 2019, Belgien im November 2020. Für Deutschland erscheint eine Tilgung der ASP allerdings ungleich schwieriger, da ein kontinuierlich hoher Seuchendruck besteht, wie die verschiedenen Einträge sowohl im Land Brandenburg als auch im Freistaat Sachsen eindrücklich zeigen.
Seit Auftreten der Afrikanischen Schweinepest in der Europäischen Union im Jahr 2014 wurde kontinuierlich ein passives (Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Tiere) und aktives (gesund erlegte Tiere) Monitoring in der Schwarzwildpopulation im Land Brandenburg durchgeführt. Die amtliche Nachweismethode zur Detektion von ASPV mittels Echtzeit-Polymerase-Kettenreaktion (Real-time PCR) wurde bereits 2011 im LLBB erfolgreich etabliert.
Mit Auftreten des ersten ASP-Falls nahmen die Probenzahlen deutlich zu und erreichten im Vergleich zu den Vorjahren einen absoluten Höchstwert. Im Jahr 2020 gingen etwa 28.000 Proben zur Untersuchung auf die Afrikanische Schweinepest ein, wobei davon alleine ca. 22.000 Proben nach dem ersten Auftreten der ASP eingesandt wurden. Somit kam es zu einer 3,5-fachen (gesamtes Jahr) bzw. 5-fachen (ab dem ersten ASP-Fall) Steigerung der Probenzahlen im Vergleich zum Vorjahr (2019: etwa 8.000 bzw. 4.300 Proben). Die Untersuchungsgründe wie auch die Probenmatrizen bei Haus- und Wildschweinen waren dabei sehr unterschiedlich. Auf die Hausschweine entfielen knapp 8.000 Proben im gesamten Jahr 2020, davon wurden fast 7.000 zwischen September und Dezember 2020 eingesandt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gab es insbesondere bei den Hausschweinen einen enormen Probenzuwachs um das 15-Fache (gesamtes Jahr) bzw. 30-Fache (September bis Dezember). Zur Untersuchung gelangten Proben von Hausschweinen aus folgenden Gründen:
- „Freitestung“: Untersuchung von Hausschweinen aus Restriktionsgebieten zur Schlachtung. Dabei waren zwingend EDTA-Blutproben einzusenden, da das Virus erythrozytengebunden vorliegt und bei gesunden Tieren von einer sehr geringen Viruslast ausgegangen werden muss.
- „Programm zur Überwachung und Früherkennung der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen“: Untersuchung der ersten beiden über 60 Tage alten, verendeten Tiere je Stalleinheit je Kalenderwoche jedes am Programm teilnehmenden Betriebs. Es wurden sowohl Tupferproben als auch EDTA-Blutproben eingesendet, wobei die Probenqualität (ähnlich der des Schwarzwilds) im Allgemeinen eher schlecht ist, da in der Regel tote Tiere beprobt werden.
- „Abklärung der Todesursache“: Hierbei gelangten ganze Tierkörper in die Pathologie des LLBB. Neben dem Ausschluss von ASP und KSP erfolgte eine umfangreiche Diagnostik zur Ermittlung der Krankheits- und Todesursache.
Die größte Zahl an Proben entfiel mit gut 20.000 im gesamten Jahr 2020 bzw. gut 15.000 ab Auftreten des ersten ASP-Nachweises auf Untersuchungsmaterial vom Schwarzwild. Diese Proben werden in folgende Kategorien unterteilt: Fallwild, Unfallwild, krank erlegt und gesund erlegt, wobei die gesund erlegten Tiere den absolut größten Anteil ausmachten (ca. 17.500).
Die Probenmatrix erstreckte sich beim Schwarzwild über die gesamte Bandbreite des Möglichen: EDTA-Blutproben von oft schlechter Qualität, Tupferproben, Organproben, Knochen (von frisch bis vollständig skelettiert) und, in seltenen Fällen, ganze Tierköper.
Die Probenmatrix erstreckte sich beim Schwarzwild über die gesamte Bandbreite des Möglichen: EDTA-Blutproben von oft schlechter Qualität, Tupferproben, Organproben, Knochen (von frisch bis vollständig skelettiert) und, in seltenen Fällen, ganze Tierköper.
Allerdings wurde schon frühzeitig nach außen kommuniziert, dass die Einsendung ganzer Tierkörper möglichst unterlassen werden solle, da der Transport dieser potenziell hochinfektiösen Fracht durch das Land aus seuchenhygienischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Diese verschiedenen Probenmatrizes machten eine unterschiedliche Vorbereitung vor dem eigentlichen Untersuchungsgang notwendig. Damit erhöhte sich der Bearbeitungsaufwand im Vergleich zu Untersuchungen aus ausschließlich einer Probenmatrix erheblich. An die Nukleinsäureextraktion schloss sich die Real-time PCR an, für die ein vom FLI zugelassenes PCR-Kit zum Einsatz kam. Jede am LLBB positiv getestete Probe wurde arbeitstäglich zur Bestätigung an das Nationale Referenzlabor für ASP versandt.
Allerdings wurde schon frühzeitig nach außen kommuniziert, dass die Einsendung ganzer Tierkörper möglichst unterlassen werden solle, da der Transport dieser potenziell hochinfektiösen Fracht durch das Land aus seuchenhygienischer Sicht nicht sinnvoll ist.
Diese verschiedenen Probenmatrizes machten eine unterschiedliche Vorbereitung vor dem eigentlichen Untersuchungsgang notwendig. Damit erhöhte sich der Bearbeitungsaufwand im Vergleich zu Untersuchungen aus ausschließlich einer Probenmatrix erheblich. An die Nukleinsäureextraktion schloss sich die Real-time PCR an, für die ein vom FLI zugelassenes PCR-Kit zum Einsatz kam. Jede am LLBB positiv getestete Probe wurde arbeitstäglich zur Bestätigung an das Nationale Referenzlabor für ASP versandt.
Mit Stand 31. Dezember 2020 gab es im Land Brandenburg drei Kerngebiete, die sich auf vier Landkreise erstreckten (Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Dahme-Spreewald, wobei Letzterer bis zum Jahresende 2020 nur durch Restriktionszonen betroffen war, ohne eigenen positiven Nachweis). In dem betrachteten Untersuchungszeitraum wurden in diesen Gebieten in 441 Schwarzwildproben ASPV-spezifische Genomsequenzen nachgewiesen.
Der Anteil der positiven Proben, bezogen auf die als Kerngebiet deklarierten Einsendungen, ist in der Abbildung dargestellt. Zwar gingen in der Kategorie Fallwild die meisten Einsendungen ein, was wohl auch auf das anfängliche Jagdverbot im Kerngebiet zurückgeführt werden kann, es zeigte sich aber auch, dass der Anteil der positiven Proben bei Fallwild sehr hoch war. Bei den eingesandten Proben von gesund erlegten Tieren aus dem Kerngebiet waren hingegen die wenigsten positiv. Dies impliziert, dass sich insbesondere die Untersuchung von Fallwild (und krank erlegten Tieren) gut als „Indikator“ für das Auftreten der ASP eignet. Der Nachweis bei gesund erlegten Tieren hat eher untergeordnete Bedeutung.
Mit Stand 31. Dezember 2020 gab es im Land Brandenburg drei Kerngebiete, die sich auf vier Landkreise erstreckten (Landkreise Spree-Neiße, Oder-Spree, Märkisch-Oderland und Dahme-Spreewald, wobei Letzterer bis zum Jahresende 2020 nur durch Restriktionszonen betroffen war, ohne eigenen positiven Nachweis). In dem betrachteten Untersuchungszeitraum wurden in diesen Gebieten in 441 Schwarzwildproben ASPV-spezifische Genomsequenzen nachgewiesen.
Der Anteil der positiven Proben, bezogen auf die als Kerngebiet deklarierten Einsendungen, ist in der Abbildung dargestellt. Zwar gingen in der Kategorie Fallwild die meisten Einsendungen ein, was wohl auch auf das anfängliche Jagdverbot im Kerngebiet zurückgeführt werden kann, es zeigte sich aber auch, dass der Anteil der positiven Proben bei Fallwild sehr hoch war. Bei den eingesandten Proben von gesund erlegten Tieren aus dem Kerngebiet waren hingegen die wenigsten positiv. Dies impliziert, dass sich insbesondere die Untersuchung von Fallwild (und krank erlegten Tieren) gut als „Indikator“ für das Auftreten der ASP eignet. Der Nachweis bei gesund erlegten Tieren hat eher untergeordnete Bedeutung.
Die umfangreichen auch im Jahr 2021 andauernden Anstrengungen zur Bekämpfung der ASP beim Schwarzwild, flankiert durch intensive Diagnostik bei Schwarzwild und Hausschweinen, dient dem Schutz der Schweinebestände, die durch die ASP-bedingten Beschränkungen insbesondere im Land Brandenburg massiv betroffen sind. Bisher ist es gelungen, auch mit den umfangreichen Maßnahmen und Anstrengungen aller Beteiligten, die ASP auf die Wildschweine begrenzt zu halten. Ein Ausbruch in Hausschweinebeständen ist bis zum Verfassen dieses Berichts nicht eingetreten.
Die umfangreichen auch im Jahr 2021 andauernden Anstrengungen zur Bekämpfung der ASP beim Schwarzwild, flankiert durch intensive Diagnostik bei Schwarzwild und Hausschweinen, dient dem Schutz der Schweinebestände, die durch die ASP-bedingten Beschränkungen insbesondere im Land Brandenburg massiv betroffen sind. Bisher ist es gelungen, auch mit den umfangreichen Maßnahmen und Anstrengungen aller Beteiligten, die ASP auf die Wildschweine begrenzt zu halten. Ein Ausbruch in Hausschweinebeständen ist bis zum Verfassen dieses Berichts nicht eingetreten.
Literatur
Blome S., Franzke K., Beer M. (2020): African swine fever – a review of current knowledge. Virus Research 287 (2020) 198099
Literatur
Blome S., Franzke K., Beer M. (2020): African swine fever – a review of current knowledge. Virus Research 287 (2020) 198099