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10 Jahre BVDV-Ohrstanzendiagnostik: eine Erfolgsgeschichte

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) / Mucosal Disease (MD) ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit der Wiederkäuer, die durch ein Virus (Pestivirus) hervorgerufen wird. Sie führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tiergesundheit.

Eine Infektion immunkompetenter Rinder mit dem BVD-Virus (BVDV) verläuft größtenteils mit milden Symptomen wie Fieber, Durchfall und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Die Infektion tragender Rinder kann zu Reproduktionsstörungen (Aborten, Totgeburten, Missbildungen, lebensschwachen Kälbern) oder zur Geburt dauerhaft infizierter Kälber führen. Diese persistent infizierten (PI) Kälber sind Dauerausscheider des Virus und werden als Virämiker oder auch als PI-Tiere bezeichnet. Sie sind in erster Linie für die Weiterverbreitung der Infektion verantwortlich. Zudem haben PI-Tiere ein hohes Risiko, im Alter von 6 bis 24 Monaten an der schweren klinischen Form, der Mucosal Disease, zu erkranken.

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) / Mucosal Disease (MD) ist eine weltweit verbreitete Infektionskrankheit der Wiederkäuer, die durch ein Virus (Pestivirus) hervorgerufen wird. Sie führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Tiergesundheit.

Eine Infektion immunkompetenter Rinder mit dem BVD-Virus (BVDV) verläuft größtenteils mit milden Symptomen wie Fieber, Durchfall und Schleimhautveränderungen in der Maulhöhle. Die Infektion tragender Rinder kann zu Reproduktionsstörungen (Aborten, Totgeburten, Missbildungen, lebensschwachen Kälbern) oder zur Geburt dauerhaft infizierter Kälber führen. Diese persistent infizierten (PI) Kälber sind Dauerausscheider des Virus und werden als Virämiker oder auch als PI-Tiere bezeichnet. Sie sind in erster Linie für die Weiterverbreitung der Infektion verantwortlich. Zudem haben PI-Tiere ein hohes Risiko, im Alter von 6 bis 24 Monaten an der schweren klinischen Form, der Mucosal Disease, zu erkranken.

Aufgrund der großen ökonomischen Bedeutung für rinderhaltende Betriebe werden in den einzelnen Bundesländern bereits seit etwa 20 Jahren freiwillige oder verpflichtende BVD-Bekämpfungsprogramme durchgeführt. Seit November 2004 ist die BVD/MD in Deutschland anzeigepflichtig. Die seit 2011 bundesweit verpflichtende BVDV-Bekämpfung basiert auf der BVDV-Verordnung (vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461) in der aktuell gültigen Fassung vom 27. Juni 2016) und hat seither zu einer deutlichen Reduzierung der BVDV-Nachweise in den Rinderbeständen geführt. Nach § 3 dieser Verordnung sind grundsätzlich alle Rinder bis zur Vollendung des ersten Lebensmonats oder vor dem Verbringen aus dem Bestand auf das BVD-Virus zu untersuchen (Untersuchungspflicht!). So sollen Virusausscheider (PI-Tiere) früh erkannt werden, die dann zum Schutz der übrigen Rinder unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen sind.

Aufgrund der großen ökonomischen Bedeutung für rinderhaltende Betriebe werden in den einzelnen Bundesländern bereits seit etwa 20 Jahren freiwillige oder verpflichtende BVD-Bekämpfungsprogramme durchgeführt. Seit November 2004 ist die BVD/MD in Deutschland anzeigepflichtig. Die seit 2011 bundesweit verpflichtende BVDV-Bekämpfung basiert auf der BVDV-Verordnung (vom 11. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2461) in der aktuell gültigen Fassung vom 27. Juni 2016) und hat seither zu einer deutlichen Reduzierung der BVDV-Nachweise in den Rinderbeständen geführt. Nach § 3 dieser Verordnung sind grundsätzlich alle Rinder bis zur Vollendung des ersten Lebensmonats oder vor dem Verbringen aus dem Bestand auf das BVD-Virus zu untersuchen (Untersuchungspflicht!). So sollen Virusausscheider (PI-Tiere) früh erkannt werden, die dann zum Schutz der übrigen Rinder unverzüglich aus dem Bestand zu entfernen sind.

Als Untersuchungsmaterial für die Untersuchung auf BVDV eignen sich verschiedene Materialien, wobei sich in der Routinediagnostik Ohrstanz- und Blutproben durchgesetzt haben. Die Ohrstanzproben (Bioptate) werden direkt bei der Kennzeichnung der Rinder (beim Einziehen der Lebensohrmarken (LOM)) im Lauf der ersten Lebenswoche gewonnen. Die Untersuchung erfolgt dann im Labor und der Einzeltierbefund wird in elektronischer Form in die HI-Tierdatenbank (HI-Tier) eingestellt. In der HI-Tier wird den untersuchten Tieren anhand des Befunds und der Tierkennzeichnung (LOM) ein BVD-Status zugeordnet. Ein unverdächtiger Status des Einzeltiers ist die Voraussetzung für den Handel der Tiere und die Einstufung des Bestands als „BVDV-unverdächtiger Rinderbestand“ gemäß BVDV-Verordnung.

Im Jahr 2009 wurde die Untersuchung von Ohrstanzproben als Diagnostik am LLBB etabliert und wird seither erfolgreich eingesetzt. In einer ersten Testphase im Jahr 2010 wurden knapp 37.500 Proben aus 512 Beständen untersucht. Seit dem Jahr der verpflichtenden Untersuchungen (2011) gingen im Landeslabor jährlich zwischen 230.000 und 260.000 Ohrstanzproben aus jeweils etwa 2.800 Beständen zur Diagnostik ein.

Der Anteil „nicht negativer“ Proben (fraglich und positiv) betrug anfangs etwa 0,375 % und sank dann von 0,288 % im Jahr 2011 bis auf 0,004 % im Jahr 2016 ab. Seither bewegt er sich in diesem niedrigen Promillebereich. Die in den Jahren 2018 und 2019 nachgewiesenen PI-Tiere betrafen jeweils nur einzelne Betriebe. Das letzte PI-Tier wurde im Jahr 2019 detektiert und aus dem betroffenen Bestand entfernt. Im Jahr 2020 wurde in den 219.953 am LLBB untersuchten Ohrstanzproben in keinem Fall das BVDV nachgewiesen.

Im Ergebnis dieser stringenten Bekämpfungsstrategie konnte die Anerkennung des gesamten Landes Brandenburg als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne von Artikel 36 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 beantragt werden. Dieser Status ermöglicht es, die Brandenburger Rinderbestände in Zukunft durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern noch besser vor Neuinfektionen mit dem BVD-Virus zu schützen. 

Als Untersuchungsmaterial für die Untersuchung auf BVDV eignen sich verschiedene Materialien, wobei sich in der Routinediagnostik Ohrstanz- und Blutproben durchgesetzt haben. Die Ohrstanzproben (Bioptate) werden direkt bei der Kennzeichnung der Rinder (beim Einziehen der Lebensohrmarken (LOM)) im Lauf der ersten Lebenswoche gewonnen. Die Untersuchung erfolgt dann im Labor und der Einzeltierbefund wird in elektronischer Form in die HI-Tierdatenbank (HI-Tier) eingestellt. In der HI-Tier wird den untersuchten Tieren anhand des Befunds und der Tierkennzeichnung (LOM) ein BVD-Status zugeordnet. Ein unverdächtiger Status des Einzeltiers ist die Voraussetzung für den Handel der Tiere und die Einstufung des Bestands als „BVDV-unverdächtiger Rinderbestand“ gemäß BVDV-Verordnung.

Im Jahr 2009 wurde die Untersuchung von Ohrstanzproben als Diagnostik am LLBB etabliert und wird seither erfolgreich eingesetzt. In einer ersten Testphase im Jahr 2010 wurden knapp 37.500 Proben aus 512 Beständen untersucht. Seit dem Jahr der verpflichtenden Untersuchungen (2011) gingen im Landeslabor jährlich zwischen 230.000 und 260.000 Ohrstanzproben aus jeweils etwa 2.800 Beständen zur Diagnostik ein.

Der Anteil „nicht negativer“ Proben (fraglich und positiv) betrug anfangs etwa 0,375 % und sank dann von 0,288 % im Jahr 2011 bis auf 0,004 % im Jahr 2016 ab. Seither bewegt er sich in diesem niedrigen Promillebereich. Die in den Jahren 2018 und 2019 nachgewiesenen PI-Tiere betrafen jeweils nur einzelne Betriebe. Das letzte PI-Tier wurde im Jahr 2019 detektiert und aus dem betroffenen Bestand entfernt. Im Jahr 2020 wurde in den 219.953 am LLBB untersuchten Ohrstanzproben in keinem Fall das BVDV nachgewiesen.

Im Ergebnis dieser stringenten Bekämpfungsstrategie konnte die Anerkennung des gesamten Landes Brandenburg als BVDV-seuchenfreie Region im Sinne von Artikel 36 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 beantragt werden. Dieser Status ermöglicht es, die Brandenburger Rinderbestände in Zukunft durch verpflichtende Zusatzgarantien beim Verbringen von Rindern noch besser vor Neuinfektionen mit dem BVD-Virus zu schützen. 

Literatur

Literatur

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem ­Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I S. 1483), www.gesetze-im-internet.de/bvdvv/BJNR246110008.html, aufgerufen am 10. Mai 2021

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem ­Bovinen Virusdiarrhoe-Virus (BVDV-Verordnung) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 2016 (BGBl. I S. 1483), www.gesetze-im-internet.de/bvdvv/BJNR246110008.html, aufgerufen am 10. Mai 2021