Ethylenoxid – analytisch immer (noch) up-to-date
- Erschienen amLandesverband Berlin-Brandenburg im Bundesverband der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst (Autorin: Witt, G.*)
Ethylenoxid – analytisch immer (noch) up-to-date
Monatsartikel auf der Homepage des Bundesverbandes der Lebensmittelchemiker/-innen im öffentlichen Dienst e. V.
www.lebensmittel.org/blc/monatsartikel/1083-monatsartikel122.html (nur online verfügbar)
Im September 2020 hat Belgien die anderen EU-Mitgliedstaaten über hohe Funde von Rückständen des in der EU verbotenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Ethylenoxid in Sesamsamen aus Indien informiert. Für Sesamsamen aus Indien besteht wegen erhöhter Salmonellengefahr bereits seit einiger Zeit eine Vorführpflicht gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 und entsprechende Sendungen werden bei der Einfuhr in die EU verstärkt kontrolliert [1].
Vermutlich wurde in Indien Sesamsaat mit dem Gas Ethylenoxid behandelt, um die Kontamination der Sesamsaat durch Salmonellen zu verhindern.
Literatur (Internetlinks abgerufen im März 2022)
[1] Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission vom 22. Oktober 2019 über die vorübergehende Verstärkung der amtlichen Kontrollen und über Sofortmaßnahmen beim Eingang bestimmter Waren aus bestimmten Drittländern in die Union zur Durchführung der Verordnungen (EU) 2017/625 und (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 669/2009, (EU) Nr. 884/2014, (EU) 2015/175, (EU) 2017/186 und (EU) 2018/1660 der Kommission
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019R1793&from=DE