Authentizitätsprüfung von Blattgewürzen am Beispiel Oregano
- Erschienen amWeirauch F., Latté K. P., Schwarz K., Bergmann M.
Authentizitätsprüfung von Blattgewürzen am Beispiel Oregano
Poster anlässlich des 50. Deutschen Lebensmittelchemikertages, 19. – 21.09.2022
Im Jahr 2019 hat das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) im Rahmen der Authentizitätsprüfung von Blattgewürzen insgesamt 32 Proben „Oregano“ untersucht. Bei etwa der Hälfte dieser Proben wurden Fremdbestandteile festgestellt, die überwiegend als Olivenblätter (Ölbaumblätter - Olea europaea L). identifiziert wurden. Die dabei ermittelten Olivenblattgehalte der Oreganoproben lagen im Bereich von 8 bis 25 %.
Sobald Monoprodukte wie Oregano nachweislich produktfremde Bestandteile enthalten, scheint die rechtliche Bewertung im Hinblick auf den Täuschungsschutz als Irreführung naheliegend. Die tatsächliche Beurteilung nachgewiesener Fremdbestandteile in Gewürzen ist jedoch weitaus komplexer und bedarf immer einer Einzelfallprüfung.
Zur Hilfestellung wurde ein Entscheidungsbaum für die rechtliche Beurteilung entwickelt, der bei der Einschätzung helfen soll, ob es sich bei den festgestellten Fremdbe-standteilen um Verunreinigungen handelt, die technisch unvermeidbar sind, oder von einer Vermischung während der Herstellung/Abfüllung auszugehen ist.
Im vorliegenden Fall kann der Nachweis von Olivenblättern als Fremdpflanze in Oregano, insbesondere in diesen erheblichen Mengen, als verkehrsunüblich und technologisch vermeidbar angesehen werden (vgl. Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Gewürze und andere würzende Mittel). Daher wurden die entsprechenden Proben „Oregano“ hinsichtlich ihrer Art und Identität als irreführend bezeichnet beurteilt (vgl. Art. 7 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel).