Pflanzliche Milchalternativen unter der Lupe - Untersuchungsergebnisse aus dem Landeslabor Berlin-Brandenburg
- Erschienen amWagner L., Niederland N.
Pflanzliche Milchalternativen unter der Lupe - Untersuchungsergebnisse aus dem Landeslabor Berlin-Brandenburg
30. Oranienburger Milchforum, 06-07.11.2025
Abstract:
Pflanzliche Milchalternativen unter der Lupe – Untersuchungsergebnisse aus dem Landeslabor Berlin-Brandenburg
Pflanzliche Milchalternativen gewinnen seit mehreren Jahren kontinuierlich an Bedeutung. Der tägliche Konsum in Deutschland stieg von 5 % (2020) auf 10 % (2024) (BMEL 2024). Aus dem ursprünglich kleinen, überschaubaren Markt mit Soja- und Haferdrinks ist eine vielfältige Produktlandschaft entstanden. Heute gibt es Pflanzendrinks aus über 15 verschiedenen Rohstoffen sowie ein breites Angebot an Sahne-, Joghurt-, Käse- und Butteralternativen.
Diese Entwicklung führte 2022 zur Einrichtung spezieller Schwerpunktbereiche für vegetarische und vegane Ersatzprodukte im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB), so u. a. für die Ersatzprodukte für Milch und Milcherzeugnisse (ausgenommen Butter und Käse). Seitdem wurden über 400 Proben untersucht, davon etwa 50 % Pflanzendrinks, etwa 25 % Joghurtersatzprodukte, etwa 15 % Sahnealternative und etwa 10 % Sonstiges (Alternativen für Milcherzeugnisse und Milchpulver etc.). Die mehr als 2100 durchgeführten Einzeluntersuchungen umfassten neben sensorischen Untersuchungen und Kennzeichnungsprüfungen auch die Nährwertzusammensetzung (Fett, Fettsäuren etc.), Allergene, bestimmte Inhaltsstoffe (z.B. Vanillin, Theobromin), Rückstände, Mykotoxine, Authentizität und Mikrobiologie. Sojahaltige Ersatzprodukte wurden zudem auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO) überprüft.
Die Untersuchungen zeigten keine Auffälligkeiten in Bezug auf sensorische Eigenschaften, GVO-Status, Vorhandensein von Allergenen sowie hinsichtlich Vanillin und Theobromin. Zu den Hauptgründen für Beanstandungen gehörten allgemeine Kennzeichnungsmängel gemäß der VO (EU) Nr. 1169/2011 (LMIV): die Bezeichnung und die Nettofüllmenge des Lebensmittels wurden nicht im selben Sichtfeld abgebildet (Art. 13 Abs. 5 LMIV), die Reihenfolge der Nährwertangaben wurde nicht eingehalten (Art. 34 Abs. 1 LMIV i. V. m. Anhang XV LMIV) oder es war keine verkehrsübliche oder rechtlich vorgeschriebene oder beschreibende Bezeichnung vorhanden (Art. 17 Abs. 1 LMIV). Des Weiteren wurde fast jede achte Probe aufgrund unerlaubter Vitamin D-Anreicherung beanstandet, da weder eine Ausnahmegenehmigung nach § 64 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) noch eine Allgemeinverfügung nach § 54 LFGB vorlag.
Abweichungen bei der Nährwertkennzeichnung traten bei acht Proben auf, u. a. hinsichtlich Vitamin B12, Vitamin D, Zucker, Kalium und Eiweiß. Schwermetallanalysen (Arsen, Blei, Cadmium, Nickel etc.) ergaben lediglich erhöhte Nickelwerte (> 0,20 mg/kg) in fünf der 38 untersuchten Proben. Hier gibt es bislang jedoch keine auf diese Produktgruppe anwendbaren gesetzlichen Höchstgehalte, sodass diesbezüglich keine Beanstandung resultierte.
Fazit: 74 % der in den letzten vier Jahren im LLBB untersuchten pflanzlichen Milchersatzprodukte gaben hinsichtlich der Kennzeichnung und der Zusammensetzung keinen Anlass zur Beanstandung. Allerdings bedeutet dies auch, dass jede vierte Probe (26 %) nicht in vollem Umfang den geltenden lebensmittelrechtlichen Anforderungen entsprach.
Literatur:
BMEL (2024): Deutschland, wie es isst – Der BMEL-Ernährungsreport 2024. Online unter: https://www.bmleh.de/DE/themen/ernaehrung/ernaehrungsreport2024.html