Zur Kontrolle der Kennzeichnungspflicht und Rückverfolgbarkeit werden im Landeslabor Berlin-Brandenburg Lebens- und Futtermittel sowie Saatgut auf gentechnische Veränderungen untersucht.
Laut Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des europäischen Parlaments und des Rates müssen alle Lebens- und Futtermittel, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) bestehen oder diese enthalten, entsprechende Angaben dazu besitzen. Ebenso muss auf Produkten, die aus GVO bestehen oder diese enthalten, der Vermerk: „enthält genetisch veränderten [Bezeichnung des Organismus]“ oder „enthält aus genetisch verändertem [Bezeichnung des Organismus] hergestellte(n) [Bezeichnung der Zutat]“ auf dem Etikett bzw. Behältnis des Produktes erscheinen.
Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Lebensmittel, die nicht mehr als 0,9% gentechnisch veränderte Organismen im Lebensmittel bzw. in dessen einzelnen Zutaten enthalten. Dabei ist Voraussetzung, dass dieser Anteil zufällig oder technisch nicht vermeidbar ist.
Bei gentechnisch veränderten Organismen ist das Erbgut mit Hilfe von gentechnischen Methoden verändert. Diese Veränderung kommt auf natürlichem Wege durch Rekombination oder Kreuzung nicht vor. Lebewesen bekommen dadurch bestimmte Eigenschaften, bspw. sind Pflanzen resistent gegenüber Schädlingen oder tolerant gegenüber bestimmten Pflanzenschutzmitteln.
Dr. Kathrin Buchholz
Dipl.-Ing. Technischer Umweltschutz
Tel.: 030 39784-703
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