Am 1. November 2011 ist die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 in Kraft getreten, welche Neuregelungen unter anderem für Legionellenuntersuchungen in Großanlgen zur Trinkwassererwärmung enthält. Weitergehende Informationen zur Untersuchungspflicht auf Legionellen erhalten Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes
und des Bundesministerium für Gesundheit
externer LinKAls unabhängige Untersuchungseinrichtung der Länder Berlin und Brandenburg führt das LLBB prioitär amtliche Trinkwasserkontrollen durch und steht nur nach Absprache unter Maßgabe vorhandener Kapazitäten für Untersuchungen nach amtlicher Anordnung zur Verfügung./p>
Für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen zur orientierenden Unterschung auf Legionellen wenden Sie sich bitte an ein akkeditiertes und im Land Berlin für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenes Labor. Eine Auflistung aller zugelassenen Labore sowie deren Leistungsspektrum finden Sie im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)
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10557 Berlin
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15236 Frankfurt (Oder)