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Novellierung der Trinkwasserverordnung am 01.11.2011 in Kraft getreten - Neue Untersuchungspflichten für Hauseigentümer

Am 1. November 2011 ist die erste Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung 2001 in Kraft getreten, welche Neuregelungen unter anderem für Legionellenuntersuchungen in Großanlgen zur Trinkwassererwärmung enthält. Weitergehende Informationen zur Untersuchungspflicht auf Legionellen erhalten Sie auf den Seiten des Umweltbundesamtes

und des Bundesministerium für Gesundheit

Als unabhängige Untersuchungseinrichtung der Länder Berlin und Brandenburg führt das LLBB prioitär amtliche Trinkwasserkontrollen durch und steht nur nach Absprache unter Maßgabe vorhandener Kapazitäten für Untersuchungen nach amtlicher Anordnung zur Verfügung./p>

Für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrollen zur orientierenden Unterschung auf Legionellen wenden Sie sich bitte an ein akkeditiertes und im Land Berlin für Trinkwasseruntersuchungen zugelassenes Labor. Eine Auflistung aller zugelassenen Labore sowie deren Leistungsspektrum finden Sie im Internet auf den Seiten des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo)



  

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10557 Berlin


Telefon: 030 39784-30
Fax: 030 39784-667
E-Mail: Poststelle

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