Zum Schutz der Landwirte und Verbraucher werden auf der Grundlage des Düngemittelgesetzes sowie der gültigen Fassung der EG-Düngemittelverordnung (EG(VO)2003/2003) amtliche Kontrollen von Düngemitteln durchgeführt.
Allerdings darf die Analyse der Düngemittel ausschließlich von Laboren durchgeführt werden, die von der EG für die Düngemittelkontrolle notifiziert wurden. Nach Benennung durch EU-Mitgliedsstaaten erhalten nur akkreditierte Labore die Notifizierung. Insgesamt sind aktuell 97 Labore innerhalb der EU für amtliche Düngemittelanalysen notifiziert. Das Landeslabor Berlin-Brandenburg ist dabei eines von insgesamt 21 Untersuchungseinrichtungen in Deutschland, das vom VDLUFA für die Analyse von Düngemitteln empfohlen wurde (siehe Link).
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